BAC: Antrag auf Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens nicht stattgegeben

07.02.2013

Das US-Bezirksgericht in Wilminton/Delaware hat dem Antrag des „Life Trust Asset Pools“ (LTAP) des Berliner Emissionshauses Berlin Atlantic Capital GmbH (BAC) zur Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens ("Chapter 11") nicht stattgegeben. Dies teilte die Wirtschaftskanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) aus Hamburg und Bremen unter Berufung auf eine „aktuelle Information“ von BAC in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Aufgrund des Marktwertes des Lebensversicherungsportfolios habe das Gericht - so BAC laut hrp - keinen ausreichenden Schutz für den Hauptgläubiger Wells Fargo gesehen. BAC teilte laut hrp weiter mit, dass kurzfristig Einspruchsmöglichkeiten gegen die Entscheidung und weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Wells Fargo geprüft würden. Mit dem "Chapter 11"-Verfahren wollte der LTAP die Verwertung der US-Lebensversicherungspolicen verhindern.

www.hahn-rechtsanwaelte.de

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