AWD: Will Rechtsmittel einlegen

07.02.2013

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Gleich zwei Mal muss der Finanzdienstleister AWD eine Schlappe vor Gericht einstecken. Sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg als auch das Landgericht (LG) Braunschweig gaben jeweils Klagen von Anlegern statt, die sich in Bezug auf die Investition in einen Filmfonds durch einen AWD-Berater falsch informiert fühlten.

(fw/ck) Geht es nach dem Willen der Richter am OLG Naumburg soll AWD 14.000 Schadenersatz leisten. Streitpunkt ist ein Beratungsgespräch, in dem es um die Vermittlung des Internationalen Medienfonds (IMF2) der Deutschen Capital Management (DCM) ging. Der Kläger meint, nicht über das erhöhte Totalverlustrisiko bei der Investition hingewiesen worden zu sein. Das OLG Naumburg stellte in dem Zusammenhang auch fest, dass die Informationsbroschüren des IMF 1 und IMF 2 diesbezüglich fehlerhaft sein und auch das Risiko nicht hinreichend dargestellt würde. Im Verfahren vor dem LG Braunschweig, setzte sich ein Ehepaar zu Wehr, dass in den Filmfonds IMF3 investieren wollte. Sie monierten, dass sie nach einer sicheren Geldanlage gesucht hätten, ihnen aber ein Produkt mit der höchsten Risikostufe angeboten wurde. Die AWD Holding hat ihrerseits eine Stellungnahme zu den Verfahren herausgegeben. Der Konzernsprecher Béla Anda meint dazu: "Das OLG Naumburg und das LG Braunschweig haben den Klagen von zwei Anlegern an einem Medienfonds gegen AWD überraschend stattgegeben. In dem Verfahren vor dem OLG Naumburg ist der in der Sache entscheidende Einzelrichter hierbei mit seinem Urteil von der einheitlichen bundesweiten Rechtsprechung zahlreicher Land- und Oberlandesgerichte in Verfahren zu dem streitgegenständlichen Medienfonds abgewichen. Diese Gerichte hatten bereits zuvor zu Gunsten von AWD entschieden, dass die in dem Verkaufsprospekt enthaltenen Risikohinweise eindeutig und ausreichend sind und auch die Möglichkeit des Totalverlustes hinreichend deutlich dargestellt wird. Auch in dem Verfahren vor dem LG Braunschweig ist die Urteilsbegründung aus Sicht von AWD stark abweichend von bisherigen gerichtlichen Entscheidungen und in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar. Zu den beiden herausgegriffenen Entscheidungen bleibt weiter festzuhalten, dass die als Prozessvertreter in den beiden genannten Verfahren auftretende Kanzlei bereits in rund 70 Verfahren vor bundesweiten Landgerichten sowie vor dem OLG Köln und dem OLG München gegen AWD unterlegen ist. AWD wird gegen die beiden Entscheidungen des OLG Naumburg und des LG Braunschweig Rechtsmittel einlegen und sieht gute Erfolgsaussichten, die Entscheidungen in den weiteren Instanzen zu Gunsten von AWD zu korrigieren."

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