AVL: Bafin zieht im Rechtsstreit seine Sprungrevision zurück

07.02.2013

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Endgültig ist nun das umstrittene Provisionsabgabeverbot gekippt. Fast ein Jahr dauerte das Gerangel, das durch eine Klage des Finanzdienstleisters AVL ins Rollen gebracht worden war. Nun zog die Bafin ihre eingelegt Sprungrevision zurück und ließ so das im Oktober gefällte Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt rechtkräftig werden.

(fw/ck) AVL hatte sich im Interesse der Verbraucherr dagegen gewehrt, dass eine Verordnung von 1934 in Deutschland Versicherungsvermittlern untersagt, auf Provisionen zu verzichten und diese stattdessen an Kunden zu erstatten. Der Finanzdienstleister reichte Klage gegen die zuständige Bafin und gewann den Prozess. Das Verwaltungsgericht Frankfurt unterstrich die Klageargumentation von AVL. Dass das Urteil rechtskräftig wurde, verhinderte bislang die eingelegte Sprungrevision der Bafin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Durch dieses Urteil steht dem freien Preiswettbewerb nichts mehr im Weg, gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass die Zeiten der üppigen Provisionen der Vergangenheit angehören. Der Verbraucher ist der große Profiteur dieser gerichtlichen Entscheidung. "Denn in einem gesunden Wettbewerb um den Kunden entstehen in der Regel deutlich günstigere Konditionen und bessere Angebote", erklärt Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL.

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