Aufsichtsbehörde erhält Verbraucherbeirat

07.02.2013

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll künftig nicht nur auf die Stabilität der Finanzmärkte und der von ihr überwachten Finanzdienstleistungsinstitute achten, sondern auch Verbraucherfragen stärker berücksichtigen.

(fw/db) Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzaufsicht verabschiedet, der ein Beschwerdeverfahren für Verbraucherverbände und Verbraucher bei der Bundesanstalt regelt. Verbraucherverbände und Verbraucher können sich in Zukunft mit einer Beschwerde direkt an die Finanzaufsichtsbehörde BaFin wenden.

Ein Verbraucherbeirat wird als Gremium eingerichtet. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem Gremium mit Sitz und Stimme auch das Bundesverbraucherministerium (BMELV) vertreten ein. Das Ministerium wird erstmals auch im Verwaltungsrat der BaFin vertreten sein.

Die Aufsicht BaFin soll künftig auch im sogenannten "kollektiven Verbraucherinteresse" tätig werden. Das kollektive Verbraucherinteresse ist berührt, wenn ein Unternehmen gegen Verbraucher schützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht und eine generelle Klärung geboten erscheinen lässt.

Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen hingegen gehört nicht zu den Aufgaben der Finanzaufsicht, sondern bleibt insbesondere Aufgabe der Zivilgerichte.

Diese Reform der Finanzaufsicht sei ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt. Sie ergänze die "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen", die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz in Deutschland erzielt hätte, war in der Pressemitteilung des BMELV zu entnehmen.

Im Einzelnen wurden als Beispiele hierfür genannt: die verpflichtende Einführung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die verpflichtende Einführung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes sowie die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte.