Auf den Inhalt kommt es an!

13.10.2021

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Sich jährlich 15 Stunden weiterbilden: seit die Richtlinie zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Dezember 2018 in bundesdeutsches Recht übernommen worden ist, gilt das für alle Personen, die im Versicherungsvertrieb tätig sind. So weit, so gut. Nach  fast drei Jahren Erfahrung mit der Versicherungsvermittlungs-Verordnung (VersVermV) ist zusätzlicher Klärungsbedarf entstanden, insbesondere, was die Themenauswahl betrifft. Wie fachspezifisch muss die Weiterbildung sein? Woran erkennt man die richtigen Inhalte und wie müssen diese nachgewiesen werden? Und wer hat die Verantwortung für die Themenauswahl?

Behörden kontrollieren inhaltliche Anforderungen

Die meisten Versicherungsvermittler haben sich längst daran gewöhnt. Bei fast allen Veranstaltungen, Workshops, Seminaren und Weiterbildungen wird mehr oder weniger automatisch und meist recht unkompliziert Weiterbildungszeit bestätigt. So kann man scheinbar ohne viel Aufwand über das Jahr verteilt Nachweise sammeln, um zum Jahresende seine 15 Stunden beisammen zu haben. Nachdem sich diese Praxis bereits im ersten Jahr nach Einführung der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung überall eingespielt hatte, kamen im Laufe des vergangenen Jahres immer wieder Fragen auf. Bei den ersten Überprüfungen der zuständigen Behörden zeigte sich, dass diese nicht nur auf die Dauer sondern auch sehr genau auf die Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen achten.

Welche Themen zählen?

Dabei ist die Versicherungsvermittlungsverordnung hier sogar ziemlich eindeutig: In einer Anlage des Ende 2018 erlassenen Gesetzes findet sich eine ausführliche Liste von Themengebieten, die qualifiziert sind, um als Weiterbildung für Versicherungsvermittler anerkannt zu werden. Demnach sollte sich die Weiterbildung entweder mit dem Bereich Kundenberatung, mit rechtlichen Grundlagen, Vorsorge oder dem Bereich Sach- und Vermögensversicherung befassen. Diese vier Themenbereiche werden jeweils noch weiter in eine lange Liste von möglichen Inhalten untergliedert. Da sich auch die Versicherungsbranche laufend weiter entwickelt und ständigen Veränderungen unterworfen ist, kann eine solche Liste allerdings immer nur für kurze Zeit als vollständig angesehen werden. So kann davon ausgegangen werden, dass weitere Inhalte, die z.B. durch Bedarfs- bzw. Produkt-Fortschritt entstehen (z.B. Cyber-Versicherungen), in der Liste zwar nicht genannt sind, aber dennoch Anerkennung finden.

Fokus auf Kundennutzen

Doch allein das Thema der Weiterbildung mit der Liste abzugleichen ist noch nicht genug. Ganz im Sinne der ursprünglichen Initiative zur europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) steht auch bei der deutschen VersVermV der Verbraucherschutz im Mittelpunkt. Damit Weiterbildungsmaßnahmen die inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes entsprechen, muss bei den Themen stets der maximale Kundennutzen im Fokus stehen.

Wie müssen die Angebote aussehen?

Damit die Nachweise über die geleistete Weiterbildungszeit nun aber tatsächlich den Stichproben-Kontrollen der Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Finanzaufsichtsbehörde BaFin standhalten, müssen die Themen der Weiterbildungsangebote im Titel und in der Beschreibung angemessen formuliert sein. So sollte bereits im Titel der Veranstaltung ein thematischer Bezug zur Versicherungsvermittlung konkret erkennbar sein. Vermittler sollten also Seminare mit zu allgemein formuliertem Titel genau auf den Inhalt prüfen. Spätestens in der weiteren Beschreibung der Weiterbildungsmaßname sollten der versicherungsspezifische Bezug und der Kundennutzen erkennbar sein. Selbstverständlich sind hier vor allem die Weiterbildungsanbieter gefragt. So werden z.B. am CAMPUS INSTITUT nur für diejenigen Seminare und Weiterbildungen IDD-Nachweise ausgegeben, die den inhaltlichen Kriterien entsprechen.

Nachweispflicht liegt beim Versicherungsvermittler

Seminarveranstalter und Bildungsanbieter können also ihren Beitrag leisten, damit Versicherungsvermittler möglichst einfach die passenden Veranstaltungen zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht finden können. Zudem können sie dafür sorgen, dass die dokumentierte Weiterbildungszeit auch späteren Stichproben der Behörden standhält. Dies geschieht einerseits, indem nur für diejenigen Seminare, die den inhaltlichen Anforderungen entsprechen, Weiterbildungszeit bestätigt wird und andererseits, indem Seminartitel und -beschreibung eindeutig den Versicherungsbezug und Kundennutzen herausstellen. So können die Weiterbildungsanbieter dem Versicherungsvertrieb zwar zuarbeiten – die Nachweispflicht liegt letztlich immer beim Unternehmen.

Lieber etwas mehr Weiterbildung

Dennoch gilt: Vermittler sollten auch darauf achten, Themen auszuwählen, die sie tatsächlich interessieren, und die Inhalte nicht nur für die Weiterbildungsnachweise auszusuchen. Wer zudem auf Nummer sicher gehen möchte, sollte lieber etwas mehr Seminare als vorgeschrieben besuchen und sich die Weiterbildungszeit nachweisen lassen. Falls nämlich einige Veranstaltungen bei den Aufsichtsbehörden durchfallen, ist es so wahrscheinlicher, dass man trotzdem noch seine 15 Stunden gut erreicht – und so empfindliche Bußgelder vermeidet.