Arbeitskreis Beratungsprozesse macht fit für DSGVO

11.06.2018

Friedel Rohde, Koordinator des Arbeitskreises Beratungsprozesse / Foto: © Arbeitskreis Beratungsprozesse

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat eine Expertengruppe ins Leben gerufen, die Vermittler bei der Umsetzung der DSGVO unterstützt. Deren Ergebnisse sind im Internet zu finden.

Am 25. Mai trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Da Versicherungs- und Finanzvermittler viel mit personenbezogenen Daten zu tun haben (u.a. Daten von Kunden und Interessenten, Mitarbeitern, Bewerbern und Lieferanten) bedeutet die Neuregelung gerade für diese Berufsgruppe eine große Umstellung. Um die Vermittler optimal auf diese Umstellung vorzubereiten, hat der Arbeitskreis Beratungsprozesse bereits vor gut einem Jahr die „Expertengruppe Datenschutz“ ins Leben gerufen. Diese soll die Auswirkungen der DSGVO prüfen und für die Vermittler aufbereiten. Außerdem sollen vorhandene Arbeitshilfen an die Erfordernisse der DSGVO angepasst werden. An der Expertengruppe waren im Arbeitskreis tätige Verbände und Verbünde (CHARTA Börse für Versicherungen AG, BDVM, BVK, Verband der Fairsicherungsmakler), Versicherungsunternehmen (Allianz, Prisma Life), der ehemalige Datenschutzbeauftragte der AXA, Peter Mainzer und die GINDAT GmbH beteiligt.

Zum Start der DSGVO lagen die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen vor.

Aus dem Inhalt (Auszug):

  • Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Was sind personenbezogene Daten?
  • Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • Welche Pflichten haben Vermittler bei der Umsetzung der DSGVO?
  • Datenschutzbeauftragte, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Webseite und Datenschutz
  • Informationspflichten und Einwilligungserklärung
  • Recht auf Löschung
  • Auftragsverarbeitung
  • Pannen und Meldepflichten

„Wir haben wirklich dicke Bretter gebohrt und um jede Formulierung gerungen. Als besondere Herausforderung erwies sich unser selbst gestecktes Ziel, nicht nur rechtlich möglichst hieb- und stichfest, sondern auch für Nicht-Juristen verständlich zu formulieren“, umreißt Friedel Rohde, Projektkoordinator des Arbeitskreises, Arbeitsweise und Ergebnisse:

Ergebnisse im Internet einsehbar

Im Internetauftritt des Arbeitskreises sind die Ergebnisse veröffentlich. Unter dem Tab „Datenschutz“ sind alle für Vermittler wichtigen und nützlichen Informationen zur DGSVO zusammengestellt. Auch Maklervollmacht und Einwilligungserklärung wurden an die DSGVO angepasst. Sie stehen, wie schon bisher, im Downloadbereich bereit. „Insbesondere die Einwilligungserklärung hat uns viele graue Haare beschert“, weiß Friedel Rohde zu berichten. „Einerseits soll sie rechtssicher sein, andererseits muss sie von Maklern wie Kunden gehandhabt werden können und verständlich sein. Dieser Spagat war bei diesem Dokument äußerst schwierig.“

Praktikable Lösungen

Die Lösungen des Arbeitskreises richten sich an kleinere und mittlere Maklerunternehmen, unabhängig davon, ob sie sich der Unterstützung von Pools oder Verbünden bedienen. Der Arbeitskreis lässt zudem externe Experten und Institutionen zu Wort kommen. Nützliche Ausarbeitungen und Empfehlungen wurden als Links eingepflegt. Die Ausführungen und Vorlagen sind als Hilfestellung für Vermittler konzipiert, ersetzen aber keine Entscheidungen über die im Einzelfall notwendigen individuellen Maßnahmen. Alle Informationen und Unterlagen will der Arbeitskreis, falls erforderlich, von Zeit zu Zeit aktualisieren und bei Bedarf um weitere Unterlagen ergänzen.

Als Non-Profit-Initiative verfolge der Arbeitskreis mit dem Material keine Ertragsziele, erläutert Friedel Rohde: „Wir müssen keine Ängste schüren, um Interesse zu wecken, sondern können uns voll und ganz auf praktikable und nachvollziehbare Empfehlungen konzentrieren. Vermittler dürfen das gesamte Material kostenlos nutzen. Allen Beteiligten muss aber klar sein: Absolute Rechtssicherheit kann und wird es auch mit unseren Empfehlungen nicht geben. Dafür hat der Gesetzgeber zu viele Fragen offengelassen. Verlässliche Antworten liefert in diesen Fällen nur die zukünftige Rechtsprechung.“ (ahu)

www.beratungsprozesse.de