Arbeit der EIOPA nun per Gesetz gefestigt

07.02.2013

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Nun ist es amtlich, mit der Verabschiedung des „Gesetzes zum Abkommen vom 18. Oktober 2011 mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung“ bekommt die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ihre formale gesetzliche Grundlage für ihre Tätigkeit am Sitz in Frankfurt.

(fw/ck) Am Donnerstag vergangener Woche stimmte der Bundestag über das Abkommen ab und legalisierte so die Arbeit der neuen Behörde. Das Papier regelt die Rechte sowie Befugnisse der Behörde und deren Personal. Insbesondere konkretisiert es die anzuwendenden Vorrechte und Befreiungen der EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority). Für das Personal gelten das Statut der Beamten der EU und die Beschäftigungs-Bedingungen für die sonstigen EU-Bediensteten sowie die von EU-Organen gemeinsam erlassenen Regelungen. EIOPA-Mitarbeiter unterliegen damit nicht dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht. Das Gesetz sieht zudem die Befreiung der EU-Behörde vom deutschen Datenschutzrecht und von Steuern vor, die den Ländern oder Gemeinden ganz oder zum Teil zufließen.

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