Angehörige müssen für Bestattungskosten aufkommen

07.02.2013

Der Tod bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch Kosten. Was viele laut heutiger Pressemeldung des Sterbegeldversicherers Monuta nicht wissen: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten. Demnach müssen die nächsten Angehörigen für die Kosten der Beerdigung eines Verstorbenen aufkommen. In der Regel sind dies Ehepartner, Kinder oder Geschwister. Mit einer Trauerfall-Vorsorge kann diese Versorgungslücke geschlossen werden.

(fw/mo) Der Tod eines Angehörigen bedeutet nicht nur einen schmerzlichen Verlust. Er verursacht auch Kosten. Immer häufiger kommt es vor, dass die Angehörigen die finanziellen Belastungen der Bestattung nicht tragen können oder möchten. Was viele nicht wissen: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten. Demnach müssen die nächsten Angehörigen die Kosten für die Bestattung übernehmen. In der Regel sind dies die Ehepartner, Kinder oder Geschwister. "Die Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten gilt auch bei zerrütteten Familienverhältnissen und auch dann, wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind", weiß Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta Versicherungen in Deutschland. "Man hört immer wieder von Fällen, bei denen Kinder völlig überraschend die Bestattungskosten eines Elternteils übernehmen müssen, obwohl sie seit Kindesalter keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hatten."

Doch die Rechtslage ist eindeutig: Volljährige leibliche Kinder sind für die Bestattung ihrer Eltern verantwortlich. Auch bei zerrütteten Familienverhältnissen können die Kosten nicht auf die Allgemeinheit verlagert werden. Zudem entbindet die finanzielle Situation die Angehörigen nicht von ihrer Verpflichtung. Notfalls müssen sie auf Sozialhilfe zurückgreifen. "Was viele auch heute noch vergessen: die Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten mehr", sagt Capellmann.

Diese Versorgungslücke kann mit einer Sterbegeldversicherung geschlossen werden. Einerseits können Eltern eine Trauerfall-Vorsorge abschließen, um ihren Kindern im Fall der Fälle nicht finanziell zur Last zu fallen. Andererseits können aber auch Kinder eine solche Versicherung im Namen ihrer Eltern abschließen. Mit einer Trauerfall-Vorsorge kann schon mit geringen monatlichen Beiträgen vorgesorgt werden.

So muss für eine 50-jährige Frau ein monatlicher Beitrag von nur 8,18 Euro eingezahlt werden, um für eine Bestattung im Wert von 3.000 Euro vorzusorgen. Der Versicherungsschutz besteht ein Leben lang ab der ersten Beitragszahlung. Und: Die Trauerfall-Vorsorge gehört zum sozialhilferechtlichen Schonvermögen. Sollte der Versicherte arbeitslos oder zum Hartz IV-Empfänger werden, hat der Staat keinen Zugriff auf das angesparte Geld.