AIFM-Umsetzung: Schäuble gibt nach

07.02.2013

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Das Bundesfinanzministerium hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht in wesentlichen Punkten entschärft.

(fw/kb) Der neue Entwurf, der "finanzwelt" vorliegt, erweitert den Katalog der zulässigen Vermögensgegenstände deutlich. Ursprünglich sollten für geschlossene Fonds nur noch Investitionen in Erneuerbare Energien, Flugzeuge, Immobilien, Schiffe, Projekte aus dem Bereich ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaften) sowie unter speziellen Voraussetzungen Private-Equity-Dachfonds erlaubt sein. Jetzt sollen daneben auch Investitionen in Sachwerte wie Wald-, Forst und Agrarland, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien, Schienenfahrzeuge, Container und Infrastruktur zulässig sein.

Bei Fonds, die in lediglich ein Asset investieren, wird die Mindestbeteiligung von ursprünglich geplanten 50.000 Euro auf 20.000 Euro herabgesetzt. Die vorgesehene Beschränkung der Fremdkapitalaufnahme wird von 30 auf 60 Prozent angehoben.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" soll der Gesetzentwurf in der zweiten November-Hälfte vom Kabinett verabschiedet werden. Anschließend müssen ihn noch Bundestag und Bundesrat beraten.