AIFM-Richtlinie tritt in Kraft

07.02.2013

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Die Richtlinie zur Regulierung Alternativer Investment Fonds Manager (AIFM) ist zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im europäischen Gesetzblatt in Kraft getreten. Dies teilte der VGF Verband Geschlossener Fonds e.V., Berlin, in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen auch die Anbieter geschlossener Fonds. Der Bundesgesetzgeber hat nun zwei Jahre Zeit, die europäischen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. "Das Inkrafttreten der AIFM-Richtlinie ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Regulierung geschlossener Fonds in Deutschland", heißt es in der Pressemitteilung. Der Bundestag hatte sich zuletzt am 6. Juli dieses Jahres im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses mit der Novellierung des Vermögensanlagengesetzes beschäftigt, das nach den derzeit laufenden parlamentarischen Beratungen voraussichtlich Mitte 2012 in Kraft treten wird. "Das nationale Gesetz reguliert Produkt und Vertrieb, die AIFM Richtlinie die Anbieter geschlossener Fonds - damit sind spätestens Mitte 2013 in Deutschland alle Teilnehmer im Markt der geschlossene Fonds reguliert", sagte VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. "Damit haben wir endlich einheitliche Bedingungen für den Wettbewerb mit anderen Kapitalanlagen", so Romba weiter.

Derzeit vertritt der VGF nach eigenen Angaben 60 Mitgliedsunternehmen, die zusammen ein Investitionsvolumen von rund 165 Milliarden Euro verwalten.

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