AfW nimmt zu VersVermV Stellung

28.11.2017

Der AfW hat sich zur Neufassung der VersVermV geäußert / Foto: © hfox -stock.adobe.com

Der AfW hat bezüglich der Neufassung der Versicherungsvermittlungsordnung  zum Teil die gleiche, zum Teil eine gänzlich andere Meinung als der BVK.

Am 24.11 hat der Bundesverband Bundesverband Finanzdiensleistungen AfW seine Stellungnahme zur Neufassung der Versicherungsvermittlungsordnung (VersVermV) eingereicht. "Wir begrüßen, dass mit dem Verordnungsentwurf in weiten Teilen eng an den Vorgaben der IDD-Richtlinie geblieben wird", so der AfW in seiner Stellungnahme. Ähnlich wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, der ebenfalls am Freitag zur neuen Verordnung Stellung bezog, kritisiert auch der AfW die geplanten Änderungen bezüglich der Weiterbildung der Vermittler. "Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Änderungen der VersVermV und insofern auch dieser Stellungnahme liegt auf dem Thema Weiterbildung. Hier sind jedoch Anforderungen gestellt, welche zum Teil über die Vorgaben der IDD hinausgehen, teilweise in sich nicht konsistent sind oder unverhältnismäßig wären. Wir sind überzeugt, dass der Diskurs hierüber noch zu sachgerechten Änderungen führen wird. Wir regen dringend praxisgerechte Änderungen beim automatisierten Abruf von Angaben aus dem Vermittlerregister an."

Anders als der BVK stößt die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung für Versicherungsvermittler, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, beim AfW auf Ablehnung: "Wir kritisieren auf das schärfste die vorgesehene verpflichtende Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren für Versicherungsvermittler, insbesondere da es keine gleichwertige gesetzliche Verpflichtung für Versicherungsunternehmen gibt. Diese Verpflichtung geht weit über die Vorgaben der IDD und auch des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes hinaus und widerspricht dem europäischen Grundsatz, dass eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren freiwillig ist." (ahu)

www.afw-verband.de