AfW kritisiert BaFin

22.02.2018

Norman Wirth, Vorstand AfW / Foto: © AfW

Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW geht in einer aktuellen Stellungnahme auf den Entwurf eines Rundschreibens der BaFin mit dem Titel „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ ein. Der Verband kritisiert, dass dabei sowohl die Ungleichbehandlung der Makler als auch Wettbewerbsverzerrung weiter manifestiert würde.

"Wir begrüßen in weiten Teilen den Entwurf. Insbesondere begrüßen wir, dass in einigen Punkten Veränderungen zum bisherigen Rundschreiben 10/2014 erkennbar sind, die die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers zumindest als zur Kenntnis genommen darstellen.

Einleitend ist festzustellen, dass der Zeitpunkt für die Konsultation äußerst misslich ist. Die Änderung des Rundschreibens soll erklärtermaßen zu einer einheitlichen Auslegung und Rechtsanwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD) in der Praxis beitragen. Nun tritt jedoch der größte Teil der damit verbundenen neuen Vorschriften bereits zum 23.2.2018 in Kraft. Insofern kommen die Hinweise der BaFin mit dem Rundschreiben zu spät. Anderseits ist die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) bisher nur in einem Entwurf bekannt. Hierfür kommen die Hinweise der BaFin – soweit sie Themen aus der VersVermV betreffen, zu früh.

Einige Punkte in dem Entwurf betreffen auch Makler, ggf. indirekt über eine sich daraus ergebende oder zementierende Marktverzerrung, daher nehmen wir hierzu ausführlicher Stellung:

1. B.I.1.d. Qualifikation der Versicherungsvertreter

Die Versicherer müssen sicherstellen, dass die Vermittler über eine angemessene Qualifikation für die Vermittlung der jeweiligen Versicherungsverträge verfügen. Der AfW fordert aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, dass sich auch die gebundenen Vermittler hierfür ebenfalls der IHK-Sachkundeprüfung unterziehen müssen. Dies hatte die Versicherungswirtschaft bereits dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am 18.10.2006 im Rahmen einer Expertenanhörung zugesagt.

Zitat aus der Drucksache 16/3162 des Deutschen Bundestages: „Der Ausschuss fühlt sich bestätigt durch die Äußerungen der Versicherungswirtschaft in der Anhörung vom 18. Oktober 2006, wonach die Versicherungswirtschaft sowohl ihre Angestellten als auch die „gebundenen" Vermittler der Sachkundeprüfung unterwerfen wird." Dies ist flächendeckend nicht der Fall und der AfW hält entsprechend die Bestimmung zur Qualifikation der gebundenen Vermittler weiterhin für zu schwammig und missbrauchsanfällig. Hier liegt eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zu den Versicherungsmaklern vor. Auch ein z.B. nur auf eine Sparte spezialisierter Makler muss die IHK-Sachkundeprüfung ablegen und kann sich nicht nur auf das Spezialteilgebiet beschränken.

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