AfW: Finanzanlagenvermittlerverordnung gesetzlich in trockenen Tüchern

07.02.2013

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Nun ist es amtlich. Am 30. März 2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) mit wenigen Änderungen durchgewunken. Der Bundesverband Finanzdienstleistung bewertet die neue Situation.

(fw/ck) Mit der Zustimmung des Bundesrates zur FinVermV ist das zweite und letzte Gesetzeswerk zur Neuordnung der Finanzberatung verabschiedet worden. Nur marginale Details wurden verändert. Man einigte sich darauf, dass die IHK-Sachkundeprüfung nun beliebig oft wiederholt werden darf. Damit ist nun eine zur Versicherungsvermittlung identische Regelung getroffen worden, wofür der AfW stets eingetreten ist. Abgelehnt wurde hingegen eine verpflichtende Lehrgangsteilnahme. Ohne einen 200 Stunden Lehrgang hätten sich Vermittler nach diesem Vorschlag nicht zur IHK-Prüfung anmelden können. Diese Regelung wurde im Vorfeld der Abstimmung vom AfW scharf kritisiert. Insofern wird der Wegfall nun begrüßt. Des Weiteren wird die freiwillige und privatrechtliche Prüfung "Bausparen und Investment BWV/DVA" nun doch nicht als Sachkunde anerkannt. Nach Meinung des AfW könnte die ersten IHK-Prüfungen zur neuen Sachkunde "Finanzanlagenfachmann (IHK) bereits ab 01.11.2012 abgelegt werden. Somit ist es möglich, neue Vertriebspartner auch über den Jahreswechsel 2012/2013 nahtlos anbinden zu können. "Der AfW hatte sich stets für die gewerberechtliche Regulierung und somit dafür eingesetzt, dass Finanzdienstleister unabhängig bleiben können. ", erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. "Wir begrüßen daher grundsätzlich die Regulierung und erwarten einen Professionalitätsschub für die gesamte Branche" so Rottenbacher weiter. Der Verband bedauert allerdings, dass der Gesetzgeber nicht die IHK mit der Erlaubniserteilung beauftragt hat. Klärungsbedarf sieht der AfW außerdem noch bei zahlreichen Detailfragen zur Alten-Hasen-Regelung. "Wir empfehlen daher allen Betroffenen, nicht vorschnell zu agieren, sondern die weiteren Entwicklungen abzuwarten", erläutert Rottenbacher.

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