AfW begrüßt Entwicklung beim Provisionsabgabeverbot

07.02.2013

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) begrüßt es, dass die BaFin die eingelegte Sprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt bezüglich des Provisionsabgabeverbotes zurückgenommen hat.

(fw/ck) Der AfW begründet seine Haltung damit, dass das Provisionsabgabeverbot gegen Europarecht, Wettbewerbsrecht und den Bestimmtheitsgrundsatz verstoße. Zudem habe das Abgabeverbot einer Liberalisierung bei den Vergütungsmodellen im Weg gestanden. "Bisher gibt es keine - wünschenswerte - Pflicht der Versicherungsgesellschaften zur alternativen Bereitstellung von Honorartarifen. Daher muss es den Versicherungsvermittlern auch möglich sein, dem Kunden eigenständig die Tarife weitestgehend zu nettorisieren. Nun ist auch für Versicherungsvermittler die letzte Hürde für eine von der Provision unabhängige Vergütung ihrer Leistung gefallen", heißt es vom AfW. Der Bundesverband erwartet einen kurzfristigen Abschluss der angekündigten grundsätzlichen Prüfung der BaFin und eine endgültige Positionierung auch der Politik, die den Interessen der Verbraucher aber auch denen - und das sind mit Abstand die meisten - der kundenorientiert und qualifizierten Versicherungsvermittler gerecht wird.

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