Advertorial: Care Concept ermöglicht neue Wege zur Einreichung von Belegen

26.02.2021

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Die Care Concept AG bietet ihren Kunden ab sofort zwei neue Wege zur Einreichung von Leistungsbelegen: Die Care Concept RechnungsApp und die Online-Einreichung über das Service-Portal. Kunden des auf internationale Krankenversicherung spezialisierten Assekuradeurs können über die App und online im Leistungsfall Rechnungen und sonstige Belege wie Arzt- oder Selbstauskünfte aus dem In- und Ausland einreichen.

RechnungsApp

Die neue App kann kostenlos im App Store von Apple und für Android-Geräte im Google Play Store heruntergeladen werden. In wenigen Schritten können Kunden Belege mit dem Handy oder Tablet scannen, bei Bedarf bearbeiten und sicher an die Care Concept AG übermitteln. Die App ist aktuell in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Eine chinesische Sprachversion befindet sich in der Entwicklung.

Online-Belegeinreichung

Auch im bereits für andere Anliegen bestehenden Online-Service-Portal des Unternehmens können nun Dokumente mit wenigen Klicks hochgeladen und abgesendet werden. Das Unternehmen bietet diesen Service in sieben Sprachen: Deutsch, Englisch, Chinesisch, Spanisch, Französisch, Türkisch und Russisch.

Schnellere Prozesse

Im Gegensatz zur Einreichung per E-Mail oder Post erhält das Unternehmen über die App und das Online-Service-Portal alle für die Leistungsabrechnung relevanten Informationen gebündelt und im korrekten Format.  „Erstattungsanträge werden in unserem Haus innerhalb von maximal sieben Tagen erstbearbeitet. Ich freue mich, dass wir unseren Kunden durch die beiden neuen Einreichungswege im Leistungsfall künftig noch schneller und einfacher weiterhelfen können“, erklärt Jörg Schmidt, Vorstand der Care Concept AG.

Eigenentwicklung

Sowohl die App als auch die Online-Belegeinreichung hat der Bonner Assekuradeur in den vergangenen Monaten inhouse selbst entwickelt. „In unserem Betätigungsfeld sind wir jetzt eines der ganz wenigen Unternehmen, die im Leistungsfall eine Einreichung von Leistungen per App ermöglichen“, so Schmidt weiter.