8 Jahre Gewinne für Riester-Empfänger

13.09.2019

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Seit mittlerweile seit fast 20 Jahren gibt es die Riester-Rente die sich, trotz aller Kritik, als wichtiger Bestandteil im Altersvorsorgeportfolio vieler Bundesbürger etablier hat. Wie Versicherte von dieser Form der Altersvorsorge profitieren und welche Tarife aktuell am meisten überzeugen, hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ermittelt.

„Die Riester-Rente stellt nach wie vor eine sehr gute Vorsorgestrategie dar“, meint Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). So wurde die staatliche Förderung bewusst für alle Einkommensschichten konzipiert, da das fallende Rentenniveau den Großteil der Bevölkerung betrifft. Durch die Zulagen wird überwiegen die Altersvorsorge von Familien und Menschen mit geringem Einkommen gefördert und die Steuerersparnis wirkt überwiegend positiv bei Besserverdienenden. „Folglich ist die Riester-Rente für alle Menschen sinnvoll, die für ihr Alter vorsorgen möchten – und das mit Unterstützung des Staates“, so Hauer weiter.

Bestätigt werden diese Aussagen durch die Riester-Studie des IVFP, die zeigt, dass die Riester-Rente alle Bevölkerungsgruppen erreicht, vor allem auch die niedrigen und mittlere Einkommensgruppe. Frauen „riestern“ sogar überproportional häufig. Für die Studie hat das IVFP anonymisiert aus ca. 23.500 Verträgen den Riester-Rendite-Index errechnet. Dieser ergibt für das vergangene Jahr eine Rendite von 3,4 % nach Kosten und Steuern. Außerdem wurde errechnet, dass die Netto-Rentenleistung nach Steuern die Netto-Einzahlung im Alter von 78 Jahren übersteigt. Im Kollektiv der untersuchten Verträge erreichen die Riester-Rentenempfänger als nach etwa 14 Jahren die Gewinnzone. Aufgrund der unterstellten Lebenserwartung von 86 Jahren folgt anschließend ein weiterer achtjähriger Rentenbezug.

Das IVFP hat auch ein Ranking von 40 Tarifen von 33 Anbietern erstellt. Die Tarife wurden auf bis zu 80 Kriterien untersucht und es wurden Besonderheiten und Vorteile eines Riester-Vertrages wie bspw. das Vorhandensein von Hinweisen auf Zuordnung der Kinderzulage, die Möglichkeit einer Anpassung des Todesfallschutzes bis zum Rentenbeginn oder eine mögliche Hinterbliebenenabsicherung hervorgehoben. Zudem wurden die zu erwartenden Rentenhöhen ermittelt.

Wie die Tarife im Einzelnen abgeschnitten haben, erfahren Sie hier. (ahu)