5 Irrtümer über die DIN-Norm

11.02.2019

Friedel Rohde, Projektkoordinator beim Arbeitskreis Beratungsprozesse / Foto: © Arbeitskreis Beratungsprozesse

Anfang des Monats wurde die „DIN 77230 Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Arbeitskreis Beratungsprozesse stellt die 5 größten Irrtümer richtig, die sich in der öffentlichen Wahrnehmung über die Norm eingeschlichen haben.

„Die Idee einer normierten Analyse hat uns von Beginn an überzeugt. Standardisierung sorgt für mehr Transparenz und reproduzierbare Ergebnisse. Deshalb hat der Arbeitskreis gleich mehrere Delegierte in den Arbeitsausschuss zur DIN 77230 entsandt. Sie konnten einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der neuen Norm leisten“, meint Friedel Rohde, dass die Mitglieder des Normungsausschusses auf das Erreichte stolz sein können. Dennoch sieht der Projektkoordinator des Arbeitskreises Beratungsprozesse, dass sich in der Berichterstattung über die Norm einige Irrtümer eingeschlichen haben. Sie vereinfache zu stark und könne die neue Norm auf diese Weise sogar diskreditieren. Um das zu vermeiden, klärt der Arbeitskreis Beratungsprozesse über die fünf größten Irrtümer zur DIN 77230 auf.

Irrtum Nr. 1: DIN-Norm und DIN-SPEC sind das Gleiche

Viele Marktteilnehmer glauben, dass die DIN 77230 nur ein neuer Name für die DIN SPEC 77222 sei. Das ist jedoch so nicht richtig: So kann eine DIN SPEC (von englisch: Specification) von einem kleinen Kreis von Marktteilnehmern unter sich ausgemacht werden. Für eine DIN-Norm muss sich jedoch die gesamte Branche im Konsens auf ein Regelwerk einigen. Zudem ergeben sich auf dem Weg von einer SPEC zur Norm in der Regel grundlegende fachliche Änderungen. Deshalb greift die DIN 77230 zwar das Grundgerüst der DIN SPEC 77222 auf, unterscheidet sich aber gravierend von ihr. Am deutlichsten zu erkennen ist dies in der klaren Abgrenzung zur Beratung, wie sie die Norm nun vornimmt.

Irrtum Nr. 2: Die DIN 77230 regelt die Beratung

Häufig wird darüber berichtet, dass eine „Beratung nach DIN“ erfolge. Das ist jedoch falsch. So liefert die DIN 77230 nur das Regelwerk für einen umfassenden („ganzheitlichen“) Basis-Analyseprozess als Grundlage für die spätere Beratung. An dessen Ende steht die Auflistung von Finanzthemen in einem verbindlich vorgegebenen Rahmen – vergleichbar mit dem Blutbild beim Arzt. Diese Basis-Analyse zu vertiefen, zu interpretieren, mit Zielen und Wünschen des Mandanten abzugleichen und individuelle Empfehlungen auszusprechen, ist und bleibt die originäre Aufgabe von Beraterinnen und Beratern.

Irrtum Nr. 3: Für die DIN 77230 ist eine Zertifizierung erforderlich

Normen sind immer freiwillig, weshalb jeder Marktteilnehmer auch behaupten darf, sich ihr unterworfen zu haben. Wenn dies nicht stimmt, besteht für die Wettbewerber die Möglichkeiten, gegen den Marktteilnehmer wegen Verbrauchertäuschung vorzugehen. Inzwischen ist es in allen Branchen üblich, sich die Norm-Konformität extern zertifizieren zu lassen. Deshalb ist zu erwarten, dass sich diese Praxis auch bei der DIN 77230 etablieren wird. Es ist aber keine Pflicht.

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