1. BRBZ-Rechtsberatungskongress

07.02.2013

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Auf eine problematische Entwicklung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) macht der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) aufmerksam. Die Beratung in der bAV, insbesondere der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF), und von Zeitwertkontenlösungen wird derzeit unter anderem ausschließlich von Versicherungsmaklern, Finanzvertrieben und Beratungsgesellschaften betrieben, ohne dass diese sich über die daraus resultierenden Haftungsfolgen im Klaren sind. „In der Regel wird in der Beratungspraxis nicht zwischen der Versicherungslösung als Risikoabsicherung und den verschiedenen Rechtsgebieten unterschieden, die die Pensionsversprechen regeln“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende des BRBZ, Sebastian Uckermann, die nicht hinnehmbare Situation in der derzeitigen bAV-Beratung.

(fw/mo) Zum Leistungsangebot der Finanzberater und Versicherungsmakler gehören meist die Erstellung von Versicherungsangeboten sowie von versicherungsmathematischen und betriebswirtschaftlichen Gutachten. Darüber hinaus werden nicht selten sämtliche Vertragsunterlagen zur Versorgungszusage rechtlich gestaltet und steuerrechtlich betrachtet. Der Berufsfachverband BRBZ geht davon aus, dass die wenigsten Marktteilnehmer die notwendige Erlaubnis für eine derartige Rechtsberatung haben.

Damit werde das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verletzt, das der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher geschaffen hat. Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil im März 2008 definitiv klargestellt, dass Rechtsberatung im Bereich der bAV nur durch zugelassene Rechtsberater erfolgen darf. Andernfalls drohen haftungsrechtliche Konsequenzen (BGH-Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 238/06; DB vom 02.05.2008, S. 983 - 985).

Der Vorstandsvorsitzende Uckermann erklärte dazu weiter: "Die wenigsten Versicherungsmakler wissen, wie dünn das Eis ist, auf dem sie sich bewegen. Denn sobald die Beratungstätigkeit überwiegend rechtlicher Natur ist, wie im Bereich der GGF-Versorgung, zieht ein möglicher Beratungsfehler die persönliche Haftung nach sich. Mit diesem Vorgehen verkennen die meisten Berater das eigentliche Aufgabengebiet der bAV, das interdisziplinär zwischen Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatern durchgeführt werden sollte. Denn nur so können im Sinne der Versorgungsträger und -berechtigten verlässliche Konzepte gestaltet werden."

Aus diesem Grund hat der BRBZ ein Kooperationsmodell entwickelt, das Gegenstand des "1. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2010" sein wird, der Anfang Juni in Köln stattfindet. Hochkarätige Rechtsexperten und Repräsentanten der Assekuranz zeigen, wie durch eine strikte Kompetenzverteilung in einem Netzwerk aus Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatern rechtssicher gearbeitet werden kann.

Weitere Informationen über den Kongress finden Sie unter: http://www.brbz-kongress.de und http://www.brbz.de