Verbraucherschutz gestärkt

06.05.2014

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Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil zugunsten der Versicherten entschieden. Wurde seitens des Versicherers nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht informiert, können Verbraucher wegen dieser mangelnden Beratung zum Widerspruchsrecht vom Vertrag zurücktreten.

(fw/ah) Das Urteil bezieht sich auf den Anspruch von Verbrauchern, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen haben. Die zum Vertragsabschluss geltende einjährige Verjährungsfrist ist folglich unwirksam, wenn Kunden Informationen über ihr Widerspruchsrecht nicht ordnungsgemäß erhalten haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute verkündeten Urteil mitgeteilt.

Betroffene haben aber keinen Anspruch auf die volle Auszahlung ihrer Prämien, da sie während der Laufzeit den Versicherungsschutz genossen haben (Az. IV ZR 76/119). Dieser Schutz sei ein Vermögensvorteil, dessen Wert die Versicherungen einbehalten könnten, so das BGH in seiner Begründung.