Solvency-II-Sünder

14.07.2016

Ralf-Werner-Barth

Nach der Solvabilität-II-Berichterstattung zur Bedeckungssituation bei den deutschen Versicherungsgesellschaften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

(fw/rm) Danach erfüllen drei Versicherer die Solvency-II-Kriterien nicht. Deshalb fordert die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern die BaFin in einem offenen Brief auf, die drei Gesellschaften öffentlich zu benennen. Hintergrund der Forderung ist, dass Vermittler, Makler und Berater im Sinne des Verbraucherschutzes aber auch aus eigenem Haftungsinteresse heraus wissen müssten, um welche Gesellschaften es sich handelt. VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth sagt: „Wir erwarten, dass in Zeiten zurecht eingeforderter Transparenz in der Finanzberatung sich gerade die BaFin in solchen Angelegenheiten als  transparent erweist.“ In seinem offenen Brief fragt der VSAV weiterhin, bis wann die drei Versicherungsgesellschaften die Missstände beseitigt haben müssten und wie die BaFin darüber informieren wird. Auch wenn es sich um eine „quantitative“ Berichterstattung der BaFin handele, so müssten doch auch so elementare qualitative Informationen wie Namen bei Verstößen gegen Solvency II bekannt gegeben werden, so Barth weiter. Ob es eine entsprechende Änderung dieser Informationspolitik seitens der BaFin geben wird, fragt der VSAV in seinem Brief ebenfalls ab. Denn die Vertriebsbranche müsste bei der Produktauswahl Solvency-II-Risiken erkennen können, um daraus dann eine haftungssichere Beratung abzuleiten. www.vsav.de