Online in – online out

31.10.2016

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Seit dem 1. Oktober 2016 gilt eine weitreichende Gesetzesänderung in Deutschland für Verträge. Sie bewirkt, dass alle online abgeschlossenen Verträge jetzt auch online kündbar sind.

Die Experten der ARAG SE weisen darauf hin, dass die Änderung sich jetzt in der Praxis auswirkt, da eine wirksame Vertragskündigung nur noch die Textform, nicht aber die Schriftform voraussetzt.

AGB, die Online-Kündigungen ausschließen, sind ab diesem Stichtag unwirksam. Zeitschriften-Abos, Internet- und Handyverträge, aber auch online abgeschlossene Versicherungsverträge können somit bequem und einfach per E-Mail gekündigt werden.

Eine Unterschrift ist nicht mehr nötig, lediglich Vertragsinhaber und dessen Kündigungswunsch müssen klar erkennbar sein.

Die Miet- und Arbeitsverträge unterliegen laut den Experten des Versicherer ARAG aber dennoch weiterhin dem gesetzlichen Formerfordernis der Schriftform.

Fazit: Wer Insurtech-Unternehmen nicht mag, kann mit allen anderen Gegnern dieser anonymen Glücksritter, deren Angebote abschließen und wieder kündigen, abschließen und wieder kündigen. Das ist eine neues virtuelles Spiel und auf Dauer eine echte Unterhaltung für Fintech-Unternehmer und deren Partner. (db)