Analyse vom 29.10.2012 / Loritz/Wagner, Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten, DStR 2012, 2189

31.01.2013

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*Kurzzusammenfassung und Hinweise:

Es häufen sich die Fälle, in denen Unternehmen bzw. Kreditinstitute eigene Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte wegen behaupteter Pflichtverletzungen verklagen bzw. dieser Personenkreis Ziel von Streitverkündungen wird.*

Dieser Personenkreis, der bis dahin für Unternehmen – auch mit den Firmenanwälten – arbeitete, wird plötzlich Ziel von Angriffen besagter Unternehmen und deren Firmenanwälten, oft nicht nur aufgrund von Haftungsklagen sondern auch im Zusammenhang mit Strafanzeigen.

Die so Angegriffenen bedürfen plötzlich der Orientierung:

  • Wie ist die Rechtslage generell ? Eine Orientierung dazu gibt der Fachbeitrag von Loritz/Wagner in DStR 2012, 2189.
  • Was ist das Motiv für den Angriff ? Nicht stets ist das Unternehmen im Recht und greift Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte aus berechtigtem Interesse an. Es kann auch durchaus vorkommen, daß dieser Personenkreis vom Unternehmen angegriffen wird, um von eigenem Fehlverhalten des Unternehmens abzulenken. …

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(Dr. Klaus-R. Wagner, Wiesbaden Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht)

http://finanzwelt.de/wp-content/uploads/Haftung_von_Vorstnden_und_Aufsichtsrten.pdf