Lebensversicherung lohnt sich – Schutz über Kollektive

15.02.2015

Kritik ist ein Grundrecht. Bedenklich wird es, wenn „Experten“ Gemeinschaften und Kollektive schädigen wollen, dem Gesetzgeber und BGH „Schützenhilfe zum legalen Betrug“ unterstellen.

2015-02-16 (fw/db) Die deutschen Lebensversicherer haben im Kampf um die Berücksichtigung einer kollektiven Überschussbeteiligung, bei Kündigung oder Ablauf einer Police, einen juristischen Sieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Klage eines Versicherungsnehmers gegen die Allianz Lebensversicherung AG, einem Tochterunternehmen der Allianz SE. (Az. IV ZR 213/14).

Der vom Bund der Versicherten (BdV) und Axel Kleinlein, Sprecher des Vorstands, unterstützte Kläger, ein 71jähriger Rentner aus Hessen, hatte eine angeblich ungenügende Beteiligung an den "stillen Reserven" der Versicherung geltend gemacht - den „Bewertungsreserven“. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hatte der Kläger im Jahr 1987 eine Lebensversicherungspolice bei der Allianz abgeschlossen und bei Vertragsende 2008 insgesamt 28.026 Euro erhalten. 9.124 Euro davon entfielen auf die Beteiligung an den Überschüssen, mit der Beteiligung an den Bewertungsreserven. Das seien 657 Euro zu wenig gewesen, meinte der Kläger, denn die „Bewertungsreserven“ seien unzulässig mit dem „Schluss-Gewinn-Anteil“ verrechnet worden. Die Bewertungsreserven sind die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem aktuellen Marktwert von Kapitalanlagen, wie Staatsanleihen, die der Versicherer mit dem versicherungstechnischen Fremdkapital aller Versicherten erworben hat.

Der BGH entschied letzte Woche die Allianz Lebensversicherung habe den Kläger "korrekt an den Bewertungsreserven beteiligt".

Selbsternannte Verbraucherschützer, wie Axel Kleinlein, werfen den Lebensversicherungen „legalen Betrug“, "bilanzielle Tricks" und "Intransparenz bei der Überschussbeteiligungen" vor. Betroffen von dem Urteil seien alle Kapital-Lebensversicherungs-Verträge (KLV), die seit 2008 ausgelaufen sind.

Nach Angaben der Verbraucherschützer aus der Nähe von Hamburg, die selbst Versicherungsschutz an ihre Mitglieder verkaufen (!), ging es in dem Verfahren bis zum BGH für die deutsche Assekuranz um Milliarden. Derzeit gibt es in Deutschland 87,8 Millionen Lebensversicherungsverträge, also fast so viele wie die Anzahl der Bundesbürger.

Fazit: Eine der wichtigsten Pflichten der Lebensversicherung ist die Bildung von Kollektiven. Die Kollektive sind Gemeinschaften, wo sich die Versicherten gemeinsam eine private Altersvorsorge aufbauen. Die Pflicht der Lebensversicherer diese Kollektive zu schützen und für den Ausgleich von Risiken im Kapitalmarkt über die Zeit zu sorgen wird auch vom Gesetzgeber unterstützt. Durch das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) wurde es für deutsche Versicherer erleichtert dieser Pflicht nachzukommen. Das oberste deutsche Gericht hat diese Schutzfunktion jetzt juristisch bestätigt.

Wenn Axel Kleinlein, in einem vom „Manager-Magazin“ veröffentlichten aktuellen Interview, trotzdem von „legalem Betrug“ spricht, den der Gesetzgeber „schütze“ und den das oberste deutsche Gericht „unterstütze“, muss er sich fragen lassen, wie er zu den im Grundgesetz geschützten Organen BGH und Parlament steht. Die Agitation von Kleinlein ist in der Nähe einer „Verleumdung von Verfassungsorganen“ zu sehen.

Unabhängig davon gilt: Kollektive Lebensversicherung lohnt sich. Auch ein Herr Kleinlein kann die dritte Säule der deutschen Altersvorsorge, neben der sozialstaatlichen Rente und der Betriebsrente, nicht „kleinreden“.

Dietmar Braun