Keine Ansichtssache

11.05.2016

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Es herrscht im Allgemeinen ein bemerkenswertes Missverhältnis zwischen der Einschätzung der Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung und dem tatsächlichen Bedarf.

Geht es um die Wichtigkeit, sind sich nämlich Experten, Laien und auch Verbraucherschutz – dieser ist nicht ohne Weiteres in eine der ersten beiden Kategorien einzuordnen – ungewöhnlich einig, dass die BU neben der Haftpflichtversicherung die wichtigste aller Versicherungen sei. Wenn ich außerstande bin, zu 50 % in meinem Beruf zu arbeiten, entstehe dabei doch wohl eher nur kurzfristig ein Bedarf. Es bestünde immerhin die Möglichkeit, umzuschulen. Besteht diese nicht, ist man mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht berufs-, sondern schon erwerbsunfähig. Viele Menschen schulen um, weil die Perspektive im alten Job nicht mehr so rosig ist oder weil es einfach keinen Spaß mehr macht. Und auch der größte Teil aller Arbeiter wird sicherlich bereit sein, einer anderen Betätigung nachzugehen, wenn der alte Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Die BU ist also unter dem Strich eher eine Versicherung, die das relativ bequeme Bedürfnis absichert, sich in Ruhe orientieren zu können, wenn man aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wie man das in gesunden Tagen getan hat. Ein langfristiger Bedarf entsteht erst, wenn man außerstande ist, ein Einkommen zu erzielen. Diesen deckt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) ab, und somit bildet sie das Pendant zur Haftpflichtversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eher so etwas wie eine Haftpflichtversicherung mit Neuwerterstattung.

Doch Bedarf ist das Eine, das Bedürfnis des Kunden jedoch etwas ganz anderes.

Deshalb ist es in der individuellen Beratung durchaus der richtige Weg, als erstes den besten Schutz anzubieten, den es am Markt einzukaufen gibt. Da dies ohnehin immer seltener und bei immer weniger Berufen ohne weiteres möglich ist, ist es für den Vermittler wichtig, sich mit den Versicherungslösungen unterhalb der BU zu beschäftigen.

Alternativen zur BU.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) deckt für die allermeisten Menschen den Absicherungsbedarf wohl am ehesten, da beinahe jeder bereit wäre, sein Leben und seinen Beruf zu ändern, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nötig wäre. Außerdem hat die EU die größte Schnittmenge zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber wahrscheinlich gerade deswegen wird sie nicht unbedingt als zweitbeste Lösung verkauft. Während sich die Grundfähigkeitsversicherung, Schwere Krankheiten-Absicherung oder Multi Risk-Policen überhaupt nicht mit der BU vergleichen lassen, bezieht sich die EU auf den gleichen Leistungsauslöser: die Arbeitskraft. Und hier ist für jeden Laien offensichtlich, dass die Definition um einiges schwerer zu erreichen sein muss. Denn während die BU schon leistet, wenn man seinem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war, nur noch zu 50 % nachgehen kann, muss der Erwerbsunfähige beweisen, dass er am allgemeinen Arbeitsmarkt keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann. Am Rande sei angemerkt, dass es durchaus auch Anbieter am Markt gibt, die in der EU auf zwei Stunden täglich prüfen oder auch auf sieben Stunden in der Woche. Darüber hinaus ist der Prognosezeitraum von sechs Monaten in der EU noch lange nicht so etabliert wie es in der BU der Fall ist. Für den durchschnittlichen Arbeitnehmer ist schon die Definition einer guten EU an zwei Stellen deutlich schlechter: im Bezug und in der Zeit. Arbeite ich nur im zweitanspruchlosesten Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt, ist die Möglichkeit der Verweisbarkeit in der EU höher als in der BU, da die BU in aller Regel auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Und arbeite ich über sechs Stunden am Tag, dann ist ein Grad von 50 % alleine über die Arbeitszeit rein rechnerisch ebenfalls in der BU schneller erreicht. Allerdings ist die EU deutlich besser als ihr Ruf unter den Vermittlern. Was nicht sonderlich schwer ist.

Um den Leistungsumfang einer guten EU zu bewerten, muss man die einzelnen Parameter untersuchen.

Als erstes ist hier der allgemeine Arbeitsmarkt interessant. Damit ist generell der erste Arbeitsmarkt gemeint, der durch das Angebot an Arbeitskräften und die Nachfrage der Unternehmen entsteht. Behindertengerechte Arbeitsplätze, Schon- und Nischenarbeitsplätze fallen nicht darunter. Es ist also fraglich, ob der Pförtner, der häufig intern mit Schwerbehinderten besetzt wird, um die Ausgleichsabgabe zu vermeiden, unter den Begriff des allgemeinen Arbeitsmarktes fallen würde. Sicherlich ist aber der Wachmann, dem Pförtner sehr ähnlich, dem ersten Arbeitsmarkt zuzurechnen, weshalb tatsächlich ein großer Grad an Verweisbarkeit gegeben ist. Zweitens ist die zeitliche Einschränkung auf weniger als drei Stunden nicht einfach zu bewerten. Ob jemand imstande ist, nur noch drei oder vier Stunden zu arbeiten, wird sich nur schwer objektiv belegen lassen. Die Kombinationsmöglichkeiten dieser beiden Parameter miteinander im Zusammenspiel mit einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sind schier unendlich.