ImmVermV vom Bundesrat verabschiedet

03.05.2016

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Die Immobiliendarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) wurde am 22. April 2016 vom Bundesrat verabschiedet und schafft damit abschließend Klarheit über die zukünftigen Anforderungen an Immobiliendarlehensvermittler, die zukünftig einer eigenständigen Zulassung nach § 34i GewO bedürfen. Das Kontaktstudium Finanzökonomie ist in Kombination mit einem Jahr Berufserfahrung als Sachkundenachweis anerkannt.

(fw/rm) Mit Verabschiedung der ImmVermV ist auch die bereits am 21. März dieses Jahres in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie final konkretisiert, so dass auch hinsichtlich der erforderlichen Sachkunde abschließend Klarheit besteht. So müssen Personen, die gewerbsmäßig gemäß §34i GewO Verbraucherdarlehensverträge für Immobilien oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchten, ihre Sachkunde nachweisen. Personen, die seit dem 21. März 2011 ununterbrochen unselbstständig oder selbstständig eine Tätigkeit im Sinne des §34i Absatz 1 Satz GewO ausüben, fallen unter die sogenannte „Alte-Hasen“-Regelung und müssen damit keinen zusätzlichen Sachkundenachweis erbringen, sofern sie bei der Beantragung der Erlaubnis die ununterbrochene Tätigkeit nachweisen können. Darüber sind bestimmte Berufsqualifikationen und Studienabschlüsse dem Sachkundennachweis gleichgestellt. Das Kontaktstudium Finanzökonomie, das seit 1994 als die Referenz im Bereich der ganzheitlichen Qualifikation in der Finanzplanung und -beratung gilt und Maßstab für die Entwicklung zahlreicher weiterer Angebote am Markt war, wird als Sachkundenachweis gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 2 ImmVermV anerkannt, sofern weiterhin eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen werden kann. Somit werden alle Sachkundeerfordernisse nach § 34 d, § 34 f, § 34 h und § 34 i GewO erfüllt. Erfolgreiche Absolventen des Kontaktstudiums Finanzökonomie erhalten neben dem Universitäts­zertifikat Finanzökonom (EBS) zusätzlich das Universitätszertifikat Finanzfachwirt (FH). Da der Trend zu steigenden Qualifikations(mindest)anforderungen und einer Akademisierung des Privatkundengeschäfts jedoch auch mit dem neuen § 34i GewO nicht endet und echte Differenzierung im Wettbewerb allein mit Mindestqualifikationen nicht funktionieren kann, bietet das Kontaktstudium Finanzökonomie neben den Zertifizierungsoptionen zum European Financial Advisor (EFA), zum DIN-Geprüften privaten Finanzplaner nach DIN ISO 22222 und Certified Financial Planner (CFP) auch die Anrechnung auf den berufsbegleitenden betriebswirtschaftlichen (Teilzeit-) Studiengang Master in Business, Spezialisierung Wealth Management (MA). Der „Certified Financial Planner (CFP)“ ist die internationale Benchmark für persönliche Beratungsqualifikation im Private Banking und Wealth Management. Der nächste Jahrgang des Kompaktstudiums Finanzökonomie startet am 07.12.2016 in Oestrich-Winkel. www.ebs-finanzakademie.de