Halloween für Autofahrer

20.10.2016

Halloween ist Saisonwechsel - das ist nicht nur gruselig. © yuriyzhuravov - Fotolia.com

Die Spezialisten der Universa Versicherungen warnen Fahrzeugbesitzer den Saisonwechsel nicht unbeachtet zu lassen. Am Monatsende Oktober ist nicht nur Halloween, sondern Saison-Wechsel.

Viele Motorradfahrer und Besitzer von Zweitwagen, wie ein von der Saison abhängiges Cabrio, nutzen ein Saisonkennzeichen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt verzeichnete im vergangenen Jahr über zwei Millionen Kraftfahrzeuge mit Saisonkennzeichen-Zulassung. Der Gültigkeitszeitraum für das Kennzeichen kann bei der Zulassung festgelegt werden und ist danach nicht mehr veränderbar. Bei vielen Sommerfahrzeugen endet die Saison Ende Oktober.

Wer danach weiter fährt, hat keinen Versicherungsschutz, warnen die Universa Versicherungen aus Nürnberg.

In der sogenannten Ruhephase darf das Kraftfahrzeug (Kfz) weder bewegt noch auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geparkt werden. Der Halter muss das Fahrzeug in einer Garage oder einem umfriedeten Grundstück abstellen, sonst riskiert er ein Bußgeld.

Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß untergebracht ist, gilt auch außerhalb der Saison der Kfz-Versicherungsschutz beitragsfrei weiter, so die Nürnberger Versicherungsexperten.

Besteht beispielsweise eine Kaskoversicherung, so ist das Fahrzeug in der Ruhephase nach wie vor gegen Diebstahl oder bei einem Brand versichert.

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, wie lange sein Saisonkennzeichen gilt, kann dies leicht prüfen. Die Zulassung gilt nur für den Zeitraum, der auf dem Kennzeichen angegeben ist. Steht oben zum Beispiel eine 4 und unten eine 10, so ist das Kennzeichen nur von Anfang April bis Ende Oktober gültig.

Doch Achtung: Wer beispielsweise in der Halloweennacht unterwegs ist, darf das Sommerfahrzeug nur bis Mitternacht fahren und das Winterfahrzeug mit der Kennzeichnung 11 für November erst danach. Happy Halloween! (db)