Haftungssummen erhöht

15.01.2018

Rechtsanwalt Norman Wirth/ Foto: © Wirth Rechtsanwälte

Ab heute gelten höhere Mindestversicherungssummen für Versicherungsvermittler. Der Umfang der Erhöhung wird von juristischer Seite kritisch betrachtet.

Gemäß § 9 Absatz 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und § 9 Absatz 2 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung beträgt die Mindestversicherungssumme ab dem 15. Januar 2018 für jeden Versicherungsfall 1.276.000 Euro und 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Die Summen lagen bisher bei 1.230.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.8500.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Die Änderung wurde am 2. Januar durch das Wirtschaftsministerium im Bundesanzeiger mitgeteilt. Es handelt sich dabei um eine turnusmäßig vorzunehmende Anpassung unter Berücksichtigung des europäischen Verbraucherpreisindex.

Rechtsanwalt Norman Wirth dazu: „Zwar wartet die Branche mit Spannung auf die Neufassung der beiden hier betroffenen Verordnungen. Bei der Versicherungsvermittlungsverordnung liegt bereits – wenn auch mit erheblicher Verspätung - ein erster Entwurf vor. Bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung, die wegen der bereits erfolgten MiFID 2-Umsetzung angepasst werden muss, noch nicht einmal das. Zumindest funktionieren trotz der derzeitigen politischen Hängepartie die eingebauten, bürokratischen Automatismen noch. Jedoch: eine Änderung um 46.000 Euro hilft weder den Kunden noch der Finanzbranche über die derzeit bestehenden massiven rechtlichen Unsicherheiten.“ (ahu)

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