gut beraten erfreut sich steigender Nachfrage

08.01.2018

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Die Brancheninitiative "gut beraten" hat im vergangenen Jahr zahlreiche neue Mitglieder hinzugewonnen und eine neue Marke bei den Beratungspunkten erreicht. Die nachgefragten Inhalte bleiben ähnlich, nur die nachgefragten Methoden ändern sich.

Heute legte die Brancheninitiative "gut beraten" in München ihre Bilanz für das vergangene Jahr vor. Die Jahresbilanz weist ca. 130.000 Versicherungsvermittler auf, die über ein Weiterbildungskonto bei der Initiative gut beraten verfügen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um knapp 7 %. "Infrastruktur und Qualität  der Brancheninitiative erfahren nach wie vor großes Vertrauen“, resümierte Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. Die Vermittler haben sich im vergangenen Jahr insgesamt ca. 3.8 Mio. Weiterbildungspunkte erarbeitet, durchschnittlich ca. 29 pro Kopf. Dafür haben sie im Schnitt 22 Stunden ihrer Zeit investiert. Seit Start der Initiative wurden damit mehr als 15,2 Mio. Weiterbildungspunkte gesammelt.

Initiative repräsentiert den Durchschnittsvermittler

Die Altersstruktur der teilnehmenden Versicherungsvermittler zeichnet sich auch 2017 durch Repräsentativität aus. Sie entspricht mit durchschnittlich 45 Jahren dem gewichteten Durchschnitt aller registrierten Vermittler in Deutschland. Auch bezüglich der Teilnehmerstruktur repräsentiert die Initiative den Gesamtmarkt der deutschen Versicherungsvermittler: So sind 71 % der Teilnehmer Ausschließlichkeitsvermittler bzw. Vermittler im angestellten Außendienst. 20 % der Teilnehmer sind Makler oder Mehrfachagenten.

Leicht erhöht hat sich im vergangenen Jahr der Anteil der Frau, der nun bei 23 % liegt, einen Prozentpunkt höher als im Vorjahr. Dabei zeigt sich, dass die weiblichen Teilnehmer tendenziell jünger sind als ihre männlichen Kollegen. Während 40 % der teilnehmenden Frauen zwischen 21 und 40 Jahre alt sind, sind es bei den Männern lediglich 30 %. Hingegen beträgt der Anteil der männlichen Teilnehmer zwischen 41 und 60 Jahren mit 56 % sechs Prozentpunkte mehr als der Anteil der weiblichen Teilnehmer in dieser Altersgruppe.

Digitalisierung verändert Lernverhalten

Auch wenn der größte Teil der Teilnehmer nach wie vor Präsenzveranstaltungen bevorzugt, befindet sich das selbstgesteuerte E-Learning deutlich auf dem Vormarsch. So gaben im vergangenen Jahr 57 % der Teilnehmer an, Präsenzveranstaltungen zu präferieren, 9 Prozentpunkte weniger als noch 2015. Hingegen hat sich der Anteil derjenigen, die E-Learning präferieren, im gleichen Zeitraum um 7 Prozentpunkte erhöht und liegt nun bei 29 %.

Wenig Veränderungen gab es bezüglich den Inhalten der Weiterbildung: So steht für 73 % der Teilnehmer die Verbesserung der Fachkompetenz im Fokus (Vorjahr: 74 %). Nur 27 % erhoffen sich durch die Weiterbildung eine Stärkung der Beratungskompetenz.

„Unabhängig davon, ob die Versicherungsvermittlerverordnung nun zum 23. Februar 2018 vorliegt oder nicht: An diesem für Deutschland nach wie vor gültigen Stichtag zur Realisierung des Umsetzungsgesetzes zu IDD, der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, wird gut beraten alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen können“, so Dr. Katharina Höhn. Sie betonte: „Die mehr als 131.000 Versicherungsvermittler, die bereits das seit 2014 erprobte System von gut beraten nutzen, können an diesem Punkt der IDD-Umsetzung für sich einen Haken machen.“

Zudem sei für die Aufsicht – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Industrie- und Handelskammern (IHK) – die Brancheninitiative eine eingeführte und anerkannte Marke. gut beraten sei in den letzten Monaten so weiterentwickelt worden, dass die Initiative den Nachweis der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden pro Kalenderjahr – voraussichtlich anteilig reduziert für 2018 – für alle Zielgruppen der Richtlinie optimal unterstützen könne, erläuterte Höhn. „Wir bedienen damit erstmalig auch die Mitarbeiter der Innendienste, denen wir nun ebenfalls mit der Aufnahme in unsere Weiterbildungsdatenbank und der Dokumentation ihrer Aktivitäten den erforderlichen Weiterbildungsnachweis nach IDD-Anforderungen ausstellen können“, betonte das geschäftsführende Vorstandsmitglied. „Diese Datenbank steht ab Februar 2018 zur Verfügung.“ Sollte der Gesetzgeber in der finalen Versicherungsvermittlerverordnung neue Anforderungen vorgeben, würden diese kurzfristig ebenfalls integriert.

Gerald Archangeli, Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative und Vizepräsident des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute, erklärte gleichzeitig: „Die Trägerverbände der Brancheninitiative stehen dafür ein, dass gut beraten alle inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen des Gesetzgebers an den Nachweis der Weiterbildung gegenüber der Aufsicht erfüllt.“ Er betonte, dass darüber hinaus die Zielsetzung der freiwilligen Brancheninitiative aufrecht erhalten bleibe und „wir weiterhin die freiwillige jährlich 30-stündige Weiterbildung anstreben, fördern und entsprechend dokumentieren. Wir werden also zukünftig zwei Weiterbildungsnachweise ausstellen können: einmal den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen nach IDD und zum Zweiten das Zertifikat nach den höheren Qualitätsstandards von gut beraten.“ (ahu)

www.gutberaten.de