Gesetz bleibt Gesetz

06.07.2014

Mario Barthel

**Rechtsverstöße von Wirtschaftsunternehmen finden eine immer größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Dies gilt unabhängig davon, welche Bereiche sie betreffen. Der hieraus resultierende Schaden fürs Image kann immens sein. Die Emdener *INNAVIS Treuhand* unterstützt den Mittelstand bei der Umsetzung.**

(fw/ah) Was ist konkret unter „Compliance" zu verstehen? Sachlich wird damit die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilliger Kodizes in Unternehmen bezeichnet. Insbesondere im deutschen Mittelstand, dem Rückgrat der Gesellschaft, ein virulentes Thema. Die Bedeutung, die in diesem Zusammenhang den Mechanismen der Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der Regeln zukommt, ist neuartig.

„In vielen Unternehmen ist jedoch die Sensibilisierung noch wenig verankert und es besteht ein erhebliches Präventionsdefizit", sagt Mario Barthel, Geschäftsführer der INNAVIS Treuhand.

Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf einstellen und notwendige Strukturen schaffen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss bereits jetzt mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Von der SPD regierte Bundesländer planen darüber hinaus ein „Verbandsstrafgesetzbuch", wonach Unternehmen im Falle von mangelnden Compliance-Strukturen strafrechtlich belangt werden könnten. Die vorgesehenen Regelungen sollen für zahlreiche Rechtsformen, darunter auch GmbH und GmbH & Co. KG gelten.

Die Compliance-Thematik ist vielschichtig und beinhaltet auch sehr praxisnahe und tagtägliche Fragen wie Arbeitsschutz, IT-Sicherheit oder Korruption.

Das Unternehmen INNAVIS Treuhand, das selbst eine Compliance-Richtlinie implementiert hat, gilt als einer der Vorreiter in der Umsetzung rechtssicherer Compliance-Strukturen und hat insbesondere in den Bereichen Immobilien und Neue Energien zahlreiche Expertise.

www.innavis.de