Gemeinsam gegen juristische Probleme

10.11.2017

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, der auf die Beratung und Vertretung von Vermittlern sowie Finanzdienstleistern spezialisiert ist, ist in unserer Branche den meisten bestens bekannt. Er spricht mit finanzwelt über das Thema des kollektiven Rechtsschutzes für Vermittler und angrenzende juristische Fragen, die die Branche der Finanzdienstleister gegenwärtig umtreiben.

finanzwelt: Herr Sochurek, was bedeutet eigentlich kollektiver Rechtsschutz?

Sochurek: Im Kern: Wissensbündelung. Anlegerschutzkanzleien setzen das Prinzip seit Jahren ein. Wir übertragen das Prinzip nunmehr auf Vermittler. Wir bündeln deren Interessen, um in möglichen oder zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen ebenfalls eine Wissenszentrierung zu bewirken, die sich nur bei einer gewissen Anzahl von Verfahren erreichen lässt. Der Gedanke ist nicht neu. In größeren Fallkomplexen wie Infinus, Canada Gold oder Lombardium Hamburg vertreten jetzt schon einzelne Anwälte mehrere Vermittler und können dadurch Wissen und Erfahrung zu einem bestimmten Sachverhalt bündeln. In einem solchen Komplex hat man es neben den individuellen Aspekten des Einzelfalles immer wieder mit sich wiederholenden Fragen zu tun. Mit unserer Plattform Finanzberaterhaftung.de versuche ich, gezielt Vermittlergemeinschaften in Krisensituationen ins Leben zu rufen. Neben der vereinfachten Aufklärung der Sachverhalte und Hintergründe lassen sich natürlich auch juristische Argumente von Fall A auf Fall B übertragen. Dieser Übertrag könnte aber nicht stattfinden, wenn ich nur einen Vermittler vertreten würde. Dies tue ich selbstverständlich in der Mehrzahl der Fälle nach wie vor, da die meisten juristischen Auseinandersetzungen nicht unbedingt aus Großschadensfällen herrühren und recht individuell sind.

finanzwelt: Ist der kollektive Rechtsschutz gesetzlich geregelt?

Sochurek:  Nein, von einer gesetzlichen Regelung des kollektiven Rechtsschutzes auf Passivseite – also Seite der Beklagten – kann man nicht sprechen.

finanzwelt: Können Sie uns ein Beispiel für einen Anwendungsfall nennen?

Sochurek: Beim Komplex Lombardium Hamburg entstehen nunmehr die ersten Urteile, und hier wird das Prinzip definitiv einen Mehrwert bringen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch auf Anlegerseite große Kanzleien mit vielen Mandaten agieren, so dass auch die Klageseite von den Prinzipien profitiert. Betreffend den Komplex Lombardium haben sich ca. 130 Vermittler zusammengeschlossen, von denen rund 40 mich bereits im Vorfeld denkbarer Klagen mandatiert haben.

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