Directors' Dealings: Kein Garant für den Anlageerfolg

19.02.2018

Thomas Hünicke geschäftsführender Gesellschafter WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH / Foto: © WBS Hünicke Vermögensverwaltung

Insidergeschäften haftet immer etwas Fragwürdiges an. Kein Wunder, sind Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren unter Verwendung interner, noch nicht öffentlicher Informationen aus einem Unternehmen nicht erlaubt, damit diese Personengruppen nicht mit diesem Wissensvorsprung in die eigene Tasche wirtschaften und sogar Börsenkurse beeinflussen können.

Aber keineswegs ist jeglicher Insiderhandel per Gesetz verboten, und nicht jeder Insider ist vom Handel mit Werten des eigenen Unternehmens ausgeschlossen. Die sogenannten Directors' Dealings bezeichnen die legale Form des Insiderhandels. Damit sind Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Managements börsennotierter Aktiengesellschaften oder diesen nahestehenden Personen oder Gesellschaften mit Wertpapieren des eigenen Unternehmens gemeint. Das gestattet Mitgliedern der Geschäftsleitung, Gesellschaftern, Vorständen und anderen hochrangigen Managern selbstverständlich nicht, jetzt munter mit Wertpapieren zu handeln und spezielle Informationen, die dem Markt nicht oder verspätet zur Verfügung stehen, auszunutzen.

Nach der Vorschrift des §15a WpHG müssen die Directors’ Dealings der BaFin innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden. Das Ziel ist es, durch diesen gemeldeten Insiderhandel die Transparenz der Aktienmärkte zu erhöhen und das Vertrauen der Anleger in den Kapitalmarkt zu stärken. Damit reguliert der Gesetzgeber die Möglichkeiten für Unternehmensmitarbeiter bei Directors' Dealings.

Wer sich daran nicht hält, setzt sich bisweilen drakonischen Strafen laut Wertpapierhandelsgesetz aus. Ordnungswidrigkeiten (fahrlässige oder leichtfertige Verletzung der Meldepflichten) können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Wird der Beleg nicht rechtzeitig an die BaFin gesendet, beträgt das Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Doch was bedeutet dies jetzt für Anleger? Können Directors' Dealings grundsätzlich als sinnvolles Trendsignal angesehen werden? Oder sind sie vielleicht auch Zeichen dafür, sich besser nicht in einem Unternehmen zu engagieren? Klar ist: Wenn ein Finanzvorstand im großen Stil kauft oder verkauft, deutet das natürlich in der Regel auf eine Veränderung beim Unternehmen hin. Folgen Investoren diesem Signal, nehmen sie diese Entwicklung mit und können entweder von einer Kurssteigerung profitieren oder auch einem Kursverlust vorbeugen.

Aber zugleich setzen sich private Anleger natürlich auch dem Risiko aus, zu spät zu kommen. Sobald die Transaktion öffentlich wird, setzt dies natürlich einen Deal-Mechanismus in Gang, dem zuerst - schon aufgrund der technischen Kompetenz – Broker und professionelle Investoren folgen werden. Und dann kann es sein, dass sich das eigentlich positive Signal zum Negativen wendet. Wer den richtigen Zeitpunkt verpasst, steigt entweder zu teuer ein oder verkauft mit erheblichen Verlusten, weil andere einfach schneller waren.

Das heißt: Directors' Dealings sind nicht das Nonplusultra für Privatanleger. Vielmehr gilt, solche Entwicklung genau zu beobachten und dauerhaft die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Entscheidend ist, sich mit den Unternehmen und den möglichen Szenarien zu beschäftigen.

Kolumne von Thomas Hünicke, geschäftsführender Gesellschafter der unabhängigen WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH aus Düsseldorf