Digitaler Wettbewerb erfordert faire Regeln

08.12.2017

Prof. Dr. Rupprecht Podszun bei seinem Vortrag an der Börse München / Foto: © Börse München

Die Digitalisierung schafft eine völlig neue Wettbewerbssituation. Wie am besten auf diese Herausforderungen reagiert werden kann, wurde in einem Vortrag an der Börse München erörtert.

Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat an einem Vortrag an der Börse München  erläutert, wie in digitalen Zeiten ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden kann. In seinem Vortrag unter dem Titel "Innovation, Vielfalt und Wahlfreiheit: Neue Regeln für Marktplätze der digitalen Wirtschaft" stellte er erste Thesen aus einem Gutachten vor, das die Finanzplatz München Initiative (fmpi) in Auftrag gegeben hatte um herauszufinden, wie angesichts der Digitalisierung der Finanz- und Versicherungsbranche weiterhin faire und angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden können.

Europa hängt hinterher

In seiner Analyse wurde deutlich, dass Europa sich zwar zu einem starken Nutzer digitaler Plattformen entwickelt, die europäischen Plattformbetreiber bei der Marktkapitalisierung jedoch nur einen einstelligen Prozentsatz am Gesamtmarkt ausmacht. Aufgrund der Eigendynamik großer Player würden Unternehmen ihre „Kundenschnittstellen“ verlieren. Zudem gehe es nicht mehr um den Wettbewerb um den Kunden selbst, sondern um die Platzierung auf der Plattform. Hier profierte derjenige Anbieter von Waren und Dienstleistungen, der dem Betreiber der Plattform den höchsten Nutzen biete und nicht etwa derjenige, der den besten Nutzen für den Verbraucher generiere.

Deshalb setzt sich Prof. Dr. Podszun mit Nachdruck dafür ein, dass von der EU Reformen des Wettbewerbsrechts sorgfältig geprüft werden. Hierzu zählt u.a. die Abkehr von der traditionellen Definition des relevanten Marktes. Ebenso müssten klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Governance und Aufsicht von Plattformen geschaffen werden. Diese sollen den Prinzipien der Neutralität, Interoperabilität und Verantwortung gehorchen. Außerdem sollte die Maßnahme der EU-Kommission zur Errichtung eines liberalen Datenmarktes mit fairem Zugang und freiem Fluss der Daten nur bei gleichzeitiger Wahrung von Investitionsschutz und Geschäftsgeheimnissen umgesetzt werden. Letzte Forderung ist, dass es keine Ausschließlichkeitsrecht an Daten jenseits von geltendem Vertragsrecht und Datenschutz geben soll.

Unerlässlich sei zudem die Aufklärung der Konsumenten, denen bewusst gemacht werden müsse, dass Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Vergleichsportal und Assistenzsysteme keine objektiven und neutralen Resultate liefern, sondern die wirtschaftlich eindringlichsten Ergebnisse. „Digitale Plattformen sind die Herren der Algorithmen und beeinflussen unsere Entscheidungen damit maßgeblich; ihre Bequemlichkeit wird für Konsumenten teuer“, so der Gutachter.

Zum Schluss forderte er die Gesetzgeber in Brüssel und Berlin dazu auf, dass generell Regeln technikfreundlich ausgestaltet sein sollen. Nur so können sie Wachstum und neue Ideen fördern. (ahu)

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