Der Beirat als Motor im Mittelstand

18.08.2016

Markus Jansen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Kanzlei HLB Dr. Schumacher & Partner

Ein guter Beirat kann viel: wegweisende Impulse setzen, Strategieentscheidungen mittragen, nachhaltig den Unternehmenserfolg steigern und manchmal auch als Kontrollorgan fungieren. Richtig eingesetzt, erhöht dieses Gremium den gewünschten Unternehmenserfolg. Er wirkt als Motor und Ratgeber und kann – wenn gewünscht – sogar Kontrollfunktionen übernehmen.

(fw/rm) Ein Plus für jedes Unternehmen: Inzwischen haben viele Familienunternehmen dies erkannt und setzen auf die Beratung von außen. Denn gute Beiräte bringen ihre vielfältigen Erfahrungen und auch ihr Netzwerk mit ein und das ist ein Plus für jedes Unternehmen! Doch Achtung, nicht jeder Beirat führt das mittelständische Familienunternehmen zu nachweislich mehr Erfolg. Auf die richtige Gestaltung und Ausstattung kommt es an. Das weiß auch Steuerberater Markus Jansen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in der Kanzlei HLB Dr. Schumacher & Partner, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist. „Beiräte können einen enorm positiven Einfluss auf das Unternehmen nehmen, wenn sie von Anfang an mit den richtigen Personen und Befugnissen ausgestattet sind.“ In der mittelständischen Wirtschaft wachsen die Herausforderungen: Internationalisierung, Fachkräftemangel, Nachfolgeregelungen. Um dies auch aus einer langfristigen Perspektive meistern zu können, kann die Einrichtung eines Beirats ein gutes Instrument sein. Und tatsächlich haben viele familiengeführte Unternehmen dies bereits erkannt, die Zahl der Unternehmen mit Beirat wächst. Denn Weitsicht und Unabhängigkeit zahlen sich aus.

Aufsichtsrat ist nicht gleich Beirat

In der Praxis werden leider die Begriffe „Aufsichtsrat“ und „Beirat“ synonym verwendet, doch das ist von der grundsätzlichen Einordnung her falsch. Der Aufsichtsrat in einer Kapitalgesellschaft überwacht den Vorstand, ernennt oder beruft diesen ab und übt Einfluss bei den zustimmungsbedürftigen Geschäftsmaßnahmen. Für alle Aktiengesellschaften sowie große GmbHs ab 500 Mitarbeiter ist die Einrichtung eines verpflichtenden Aufsichtsrats vorgesehen. Ein Beirat hingegen ist in keinem Gesetz explizit definiert. „Gerade dies ist eine große Chance“, zeigt Jansen auf, “denn dies lässt sehr viel Spielraum bei der Ausgestaltung.“ Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens kann ein Beirat freiwillig als zusätzliches Gremium gebildet werden. Dabei existieren grundsätzlich zwei Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung: ohne jegliche gesellschaftsrechtliche Verankerung, so dass nur individuelle Geschäftsbesorgungsverträge zwischen Gesellschaft und Beiratsmitglied existieren oder als gesellschaftsrechtlicher Beirat. Dann wird er in der Satzung verankert und ist der Gesellschaft direkt angegliedert. Nach einer aktuellen Studie kann ein Beirat vor allem drei Rollen übernehmen: Überwacher, Berater und Mittler. Dabei ist der gute Mix aus allen drei Rollenfunktionen wichtig, damit der Beirat ausgewogen agieren kann. Befragte Unternehmensvertreter messen einem Beirat gerade für die Unternehmensführung eine hohe oder sogar sehr hohe Bedeutung bei. Kein Wunder also, dass sich dieses Gremium immer mehr durchsetzt und inzwischen auch bei familiengeführten Unternehmen in der Unternehmenspraxis angekommen ist.

Unterschiedliche Funktionen, vielfältige Möglichkeiten

Besonderheiten ergeben sich für Familienunternehmen, wenn sie durch einen Beirat die Zukunftsfähigkeit der Firma absichern wollen. So unterschiedlich die Motive sind, so vielfältig ist nachher die Beiratstätigkeit. Die einen berufen einen Beirat ein, um mit Persönlichkeiten aus der Wirtschaft auf Augenhöhe über Unternehmensstrategien zu beraten. Die anderen nutzen den Beirat als Regulativ im Zuge der Nachfolgeregelungen, so dass die Interessen der Familie ausreichend gewahrt bleiben. Wieder andere sehen die Selbstkontrolle der Ziele und die Absicherung wichtiger Entscheidungen im Vordergrund. In nicht familiengeführten Unternehmen hat der Beirat oft kontrollierende Aufgaben, um zum Beispiel Einfluss auf die Unternehmensentwicklungen zu nehmen. Bei inhabergeführten Firmen hat der Beirat eher unterstützende Funktionen und steht der Geschäftsleitung mit seiner Expertise zur Seite. In zwei von drei Familienunternehmen sind die Beiratsposten mit Familienmitgliedern besetzt, aber fast 70 Prozent der Familienbetriebe haben familienfremde Mitglieder als Beiratsvorsitz, so belegen es aktuellen Studien. „Gerade bei der Besetzung der Beiratsposten ist Aufmerksamkeit geboten, denn hier lauert die Gefahr von Interessenskonflikten und fehlender Neutralität“, weiß Jansen aus der Praxis. Dem gelte es durch eine gute Auswahl von Beiräten vorzubeugen, beispielsweise in dem man betriebsfremde Unternehmer oder Manager aus anderen Unternehmen fragt. Die fachliche Kompetenz sollte im Mittelpunkt stehen, damit der Beirat später auch professionell arbeiten kann. „Das Beiratsgremium braucht eine gute rechtliche Grundlage und klare Rahmenbedingungen“, erklärt der Experte die konkrete Gestaltung eines Beirates. Ein Beiratsstatut, das die Rechte und Pflichten enthält, die Einbindung in den Gesellschaftsvertrag und auch eine Beiratsgeschäftsordnung, die die inneren Abläufe organisiert, sind als Regularien empfehlenswert. Außerdem sollte auch eine Beiratsvergütung mitbedacht werden, auch um die Professionalität des neu geschaffenen Gremiums zu sichern. Dabei ist als Maß etwa das Tageshonorar eines Unternehmensberaters anzusetzen.

Fazit:

Guter Rat muss nicht teuer sein. Und Impulse und Rat von außen befördern die Unternehmenskultur enorm. Richtig etabliert und besetzt kann ein Beirat nicht nur eine große Bereicherung sein, sondern messbare Unternehmenserfolge bringen. Allerdings liegt auch genau da die Herausforderung.  www.hlb-deutschland.de