Darauf ist beim Auslands-Ferienhaus zu achten

07.02.2018

Ob an einem stillen Kanal irgendwo in den Niederlanden oder der Gluthitze Südfrankreichs: Ein Ferienhaus im Ausland ist gleichzeitg Traum wie durchaus problematischer Kauf / Foto: © Skitterphoto - pixabay.com

Ein Ferien- oder Wochenendhäuschen: Das ist für viele nicht nur ein nach ziemlich viel Entspannung von einem stressigen Alltag klingender Traum, sondern mit etwas Geschick auch eine ziemlich gute Geldanlage. Aber wer sagt denn, dass ein solches Häuschen nur in anderen Ecken Deutschlands stehen darf?

Wie klingt das? Freitagmittags, wenn die Kollegenschaft sich darüber unterhält, was sie am Wochenende im Garten macht, grinst man sich eines und sagt dann ganz cool „wir fahren wieder in unser Wochenendhaus in Flandern“. Wäre das Kantinengespräch ein Autoquartett, hätte man mit dem Satz den berühmten Superstich auf den Tisch gelegt. Der, der alles andere toppt. Aber ein solches Haus ist, selbst wenn es im Ausland steht, nicht nur nice to have, sondern kann mit etwas Geschick auf vermarktet werden.

  1.  Die Lage

Wo soll das Haus denn überhaupt stehen? Gleich bei dieser wohl wichtigsten Frage muss man sich mit zwei Optionen befassen. Wer im Ausland selbstständig ist, muss sie sich aus naheliegenden Gründen zwar nicht stellen, wer dort aber nur gelegentlich sein wird, umso mehr. Denn es hängt davon ab, ob:

  • das Haus primär als Wochenend- und Ferienhaus für einen selbst dienen soll – in diesem Fall hat man natürlich alle Freiheiten und ist bei der Lage nur dem eigenen Geschmack unterworfen.
  • das Haus zumindest teilweise auch vermietet werden soll. In diesem Fall ist es für sicherere Einnahmen praktisch zwingend notwendig, sich nur an touristisch zumindest halbwegs interessante Regionen zu halten.

Optimal ist es natürlich, wenn beides zusammenkommt – man also zufällig gerne sein Häuschen irgendwo auf Mallorca oder an der französischen Atlantikküste stehen hätte. Dann hat man, selbst wenn man sich erst nach Jahren entscheidet, auch zu vermieten, immer noch alle Freiheiten, dies auch zu tun. Einzig problematisch ist natürlich die Tatsache, dass die Kosten der Immobilie mit dem touristischen Beliebtheitsgrad ihres Standortes ansteigen.

Doch die gute Nachricht ist, solange es sich um ein Land innerhalb der EU handelt, hat man praktisch alle Freiheiten, die man sich nur wünschen kann. Für EU-Bürger besteht natürlich auch in diesem Fall die absolute Reise- und Aufenthaltsfreiheit. Bis auf eine Ausnahme: Die Gesundheitssysteme unterscheiden sich natürlich teils erheblich voneinander.

Deshalb gleich vorweg ein guter Rat: Sofern man sich nicht von solchen – eigentlich -Nebensächlichkeiten bei der Wahl ausbremsen lassen möchte, sollte man, insbesondere dann, wenn man plant, auch mal den ganzen Sommer oder vielleicht sogar den Großteil seiner Rentenzeit dort zu verbringen, auf einen alternativen Schutz setzen. Schon deshalb, weil die deutschen Versicherer hier häufig Probleme bei der Erstattung machen. Mit einer gesonderten Auslandskrankenversicherung hingegen hat man die praktisch gleiche Abdeckung wie im hiesigen System.

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Auch für das kleinste Ferienhaus gilt die Hotel-Regel: Wer viel und sicher vermieten will, muss dahin, wo es attraktiv und somit teuer ist. Foto/ © jermoluk - pixabay.com[/caption]

  1. Der Fiskus

Bereits ein in Deutschland stehendes Ferienhaus wird vom Fiskus sehr kritisch beäugt, weil man befürchtet, dort könnten einem Steuerzahlungen entgehen – nicht wenige Zweithausbesitzer, die diese vier Wände nur unregelmäßig und nicht aus Gewinnerzielungsabsicht heraus vermieteten, sahen sich schon mit dem Vorwurf konfrontiert, hier eine gewerbliche Vermietung zu betreiben und dem Staat dafür Steuern vorzuenthalten.

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