Autofahren, Verkehr und Rotlicht-Empfehlung

14.07.2015

Das Autofahren gehört zum Außendienst und Vertrieb dazu. Manche Regeln sind nicht einfach und verständlich. Rechtliche Hinweise sind hilfreich und eine Kraftfahrt-Rechtsschutz-Police ist wichtig.

2015-07-15 (fw/db) Im Abstand von einigen Metern vor manch einer Ampelkreuzung gibt es eine vorgezogene Haltelinie sowie ein Schild mit dem Text "Bei Rot hier halten". Häufig ist das in engen Straßen der Fall, wo Linienbusse aus der Querstraße einbiegen müssen und dafür entsprechend Platz brauchen oder an Taxiständen.

in einer aktuellen Medienmitteilung weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz e.V. (KS) darauf hin, das Nichtbeachten des Zusatzzeichens in Verbindung mit der markierten Haltelinie sei allerdings keine Ordnungswidrigkeit und hat auch nichts mit einem Rotlichtverstoß zu tun. Es handelt sich vielmehr um ein Richtzeichen, das der Erleichterung des Verkehrsflusses diene und deshalb lediglich als Empfehlung gilt.

Ein Sprecher des KS wies jedoch darauf hin, dass das Missachten der vorgezogenen Haltelinie dann verkehrsrechtlich als Behinderung gelten könnte, wenn dadurch das Einfahren des Querverkehrs unnötig erschwert oder sogar verhindert werden sollte.

So könnte ein Autofahrer wegen Außerachtlassens der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht im äußersten Fall mit 20 Euro verwarnt werden.

Kommt es allerdings zu einem Unfall, weil ein anderer beispielsweise aus einer Grundstücksausfahrt zwischen der vorgezogenen Haltelinie und der eigentlichen Ampelkreuzung in die Straße einfährt, kann dem Autofahrer eine gewisse Mitschuld angerechnet werden.

Dietmar Braun