Arbeitskreis für einheitliche Beratung

08.09.2017

Marco Habschick, Leiter EG IDD beim Arbeitskreis Beratungsprozesse / Foto: © Arbeitskreis Beratungsprozesse

Eine neue Expertengruppe (EG) des Arbeitskreis Beratungsprozesse diskutiert seit kurzem die Kernkriterien für die ab 2018 vorgeschriebene Zielmarktdefinition. Die EG will für die neue IDD-Anforderung ein einheitliches Raster entwickeln. Es soll die Komplexität für Versicherer, Vermittler und Verbraucher senken und so mehr Transparenz schaffen.

Am 23. Februar 2018 tritt die Vertriebsrichtlinie IDD in Kraft. Ab diesem Tag müssen Anbieter für Produkte, die neu in den Markt gebracht werden sowie für bereits vorhandene Produkte mit erheblichen Veränderungen ein sogenanntes Produktfreigabeverfahren entwickeln. Darin muss beispielsweise abstrakt ein Zielmarkt festgelegt werden, mit dem der konkrete Kunde in der Beratung abgeglichen werden kann.

Der Gesetzgeber etabliert damit ein weiteres Instrument, das Verbraucher vor dem Abschluss von für sie nicht geeigneten Verträgen bewahren soll. Auch wenn Versicherungsanlageprodukte wie kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen im Fokus dieser Neuregelung stehen, wird ausdrücklich für das gesamte Produktspektrum, also auch für die Kompositsparten, eine solche Zielmarktdefinition gefordert (bis auf Versicherungen für Großrisiken).

Verlässliche Standards statt verwirrender Vielfalt

Die Neuregelungen stoßen in der Branche auf nur wenig Gegenliebe: So fürchten viele Marktteilnehmer, dass jeder Anbieter seinen eigenen Weg einschlagen könnte und es nicht zu einer einheitlichen Praxis kommt. In einem solchen Fall müssten Vermittler und Kunden auf der Suche nach dem individuell passenden Produkt auch innerhalb einer Produktklasse möglicherweise völlig unterschiedliche Definitionen vergleichen.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse, die Non-Profit-Initiative für Beratungsstandards und Beratungsqualität, beobachtet diese Entwicklung derzeit mit Sorge. „Vermehrt fragen Versicherer an, ob wir als übergreifende und unabhängige Institution nicht einheitliche Vorgaben für die Branche entwickeln könnten“, berichtet Arbeitskreis-Koordinator Friedel Rohde. „Ohne verlässliche Standards zu agieren, wäre schließlich unverantwortlich. Wir nehmen den Ball auf und haben kurzfristig eine „Expertengruppe IDD“ ins Leben gerufen.“

Gemeinsames Verständnis statt Buch mit sieben Siegeln

Vertreter von Versicherungsunternehmen, Juristen sowie Vermittler arbeiten hier an einem gemeinsamen Verständnis der IDD-Vorgaben. „Die Zielmarktdefinition weist Parallelen zu Produktinformationsblättern auf, aber auch Elemente von Zielgruppenbeschreibungen aus dem Marketing“, beschreibt EG-Leiter Marco Habschick die Herausforderung. „Momentan sitzen selbst Fachleute vor den Paragrafen und EIOPA-Erläuterungen nach wie vor einem Buch mit sieben Siegeln.“

Laut Habschick herrsche zumindest insoweit Konsens, dass der Kompositbereich keine großen Herausforderungen darstellen sollte. Auch im Personalgeschäft habe die Expertengruppe erste Vorstellungen einer zweckmäßigen Struktur für die Zielmarktdefinition entwickelt. Im Idealfall werde sie auf die Datenerhebung im Rahmen eines Beratungsprozesses abgestimmt.

Erst zu Jahresbeginn hatte der Arbeitskreis neue Empfehlungen und Materialien für die Versorgungsanalyse (Altersvorsorge und Geldanlage) veröffentlicht. Die künftigen Zielmarktdefinitionen der Produktgeber sollten darauf abgestimmt werden. „Diese Vorgehensweise gewährleistet einen stimmigen, haftungssicheren und verbrauchergerechten Gesamtprozess. Es ist jetzt entscheidend, dass wir schnell Ergebnisse erzielen, damit sich möglichst viele Versicherer bei unserem Standard bedienen können und Transparenz hergestellt wird“, erläutert Marco Habschick das Vorhaben. Bis zum Jahresende will die EG IDD erste umsetzbare Ergebnisse vorlegen.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse stellt alle Beratungshilfen und Arbeitsmittel in digitaler Form im Internet auf seiner Download-Seite bereit. Vermittler dürfen das gesamte Material kostenlos nutzen. (ahu)