An PRIIPs-Verschiebung geht kein Weg vorbei

18.09.2016

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Der deutsche Fondsverband BVI fordert nach der Ablehnung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs) durch das EU-Parlament erneut, den Starttermin von PRIIPs zu verschieben.

„Die EU-Abgeordneten haben den Vorschlägen der EU-Kommission zu Recht eine Absage erteilt“, sagt Thomas Richter. „Die Kommission muss nun endlich den geplanten Starttermin am 1. Januar 2017 verschieben, wie vom Parlament gefordert.“ Der BVI schlägt vor, die Umsetzungsfrist um 12 Monate auf den 3. Januar 2018 zu verlängern. In diesem Fall würde PRIIPs zeitgleich mit den neuen MiFID-Regeln in Kraft treten. Das wäre wegen inhaltlicher Überschneidungen der beiden Regelwerke sinnvoll. Pläne der EU-Kommission, die PRIIPs-Verordnung ohne die technischen Standards in Kraft treten zu lassen, hält der BVI für absurd. Richter: „Verordnung und Standards müssen gemeinsam starten. Andernfalls würde jedes Land seine eigenen Standards schaffen. Das Ergebnis wäre paradox. Statt der mit PRIIPs beabsichtigten europaweiten Harmonisierung und Vergleichbarkeit hätten wir das genaue Gegenteil: einen Wildwuchs nationaler Regeln.“ Das ist auch ein Widerspruch zur geplanten Kapitalmarktunion, mit der die Kommission unter anderem den grenzüberschreitenden Vertrieb von Anlageprodukten fördern will. Zudem widerspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, die Fondsanbieter in der EU durch unklare und strafbewehrte Vorgaben unkalkulierbaren Haftungsrisiken auszusetzen. Der BVI fordert die EU-Kommission auf, die Vorgaben für die PRIIPs-Informationsblätter noch einmal gründlich zu überarbeiten. „Für die Lösung der praktischen Probleme brauchen alle Beteiligten mehr Zeit. Die Basisinformationsblätter sind eine sinnvolle Maßnahme. Sie nutzen den Verbrauchern aber nur etwas, wenn sie unterschiedliche Finanzprodukte wirklich vergleichbar machen. Das ist mit den derzeitigen Vorgaben nicht gewährleistet“, so Richter. Der BVI hat die Vorschläge der EU-Kommission wiederholt kritisiert. Er sieht insbesondere bei folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:

  • Vorgaben zu sogenannten Multiple Option PRIIPs wie fondsgebundene Lebensversicherungen: Obwohl Fonds aufgrund einer befristeten Ausnahme bis Ende 2019 auf die etablierten OGAW-KIDs zurückgreifen können, sollen die Fondsgesellschaften den Anbietern fondsgebundener Versicherungen für deren PRIIPs-Basisinformationsblätter bereits ab 1. Januar 2017 entsprechende Daten zu den jeweiligen Fonds liefern. Dabei ist noch unklar, welche Daten das konkret sein sollen. Ebenso ist offen, ob sich die besitzzeitabhängigen Angaben zu Kosten und Wertentwicklung auf die Laufzeit der Versicherung oder auf die Haltedauer der Fonds beziehen sollen. Deshalb stecken die EU-weiten Gespräche zur Umsetzung bei den Fonds- und Versicherungsanbietern fest.
  • Berechnung der Wertentwicklungs-Szenarien: Investmentfonds sollen drei Szenarien zur Wertentwicklung erstellen – allerdings auf Basis von Daten aus der Vergangenheit. Dadurch entstehen Verzerrungen. Beispielsweise werden nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem Einbruch der Kurse die Szenarien zu positiv ausfallen und damit die aktuelle Entwicklung ignorieren.
  • Berechnung der Transaktionskosten: Die EU-Kommission hat den Ansatz der europäischen Finanzaufsichtsbehörden und damit eine im Markt unübliche Vorgehensweise zur Berechnung der Transaktionskosten übernommen. Sie will die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und einem bestimmten Referenzpreis als Transaktionskosten festlegen. Das führt in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten.

Hintergrund: Das EU-Parlament hat die technischen Standards der EU-Kommission am 14. September mit einer deutlichen Mehrheit von 602 zu 4 Stimmen und 12 Enthaltungen abgelehnt. Damit folgen die Abgeordneten einer Empfehlung des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EU-Parlaments (ECON). Dieser hatte die RTS am 1. September mit 55 zu 0 Stimmen und 3 Enthaltungen zurückgewiesen. www.bvi.de